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Artikel kam beschädigt an, Käufer droht mit Anwalt

Hallo, ich habe letztens ein paar Dinge bei Ebay verkauft, nun hat sich heute ein Käufer beschwert, der ein Artikel beschädigt angekommen sei (unversicherter Versand, wollte er so). Erst wollte er den Artikel ersetzt bekommen. Ich habe als privater Verkäufer agiert und hatte die Gewährleistung ausgeschlossen, also bin ich nicht darauf eingegangen. Nun droht er mit einem Anwalt wegen 3,50€.

Um daraus keine riesen Sache zu machen, habe ich ihm nun doch angeboten, einfach die 3,50€ zu überweisen und das Thema hätte sich erledigt. Wenn ich das mache kann doch auch sein Anwalt nichts mehr ausrichten?

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Sicher kann man die Gewährleistung als privater Verkäufer ausschließen. Kann man nicht nur, ist sogar unbedingt anzuraten. Den ganzen Eu-Gesetz-Sülz kann man getrost streichten, aber "Privatverkauf, Gewährleistung ausgeschlossen.", das gehört mit rein.

 

Sachmängel, das geht nicht.

 

Hat aber nix damit zu tun, dass die Sache angemessen verpackt zu sein hat, versichert oder nicht. Wenn ein zarter Anhänger aus Glas z.B. einfach so in einen Briefumschlag gestopft und losgeschickt wird (irgendwie denk ich gerade an den alten Ottofilm, mit der Brieftaube...), dann ist das vom VK fahrlässig, da hilft auch  kein "Gefahrenübergang geht bei unversichert auf den Käufer über.".

Wenn ein Artikel beschädigt ankommt hat dies nichts mit der Gewährleistung zu tun. Auch kann man die Gewährleistungspflicht nicht ausschliesen, auch nicht als privater Verkäufer.

Bei einem Kauf bei einem privaten Verkäufer geht die Gefahr der Sendung auf den Käufer über sobald der Verkäufer das Paket dem Versender übergeben hat. Sollte der Artikel beschädigt ankommen muss der Käufer dem Verkäufer beweisen das er ihn beschädigt verschickt hat. Was in den meisten Fällen nicht möglich sein dürfte.

Nachtrag:

 

natürlich muß die Ware ordnungsgemäß verpackt worden sein.

 

......................

 

Die Ankündigung zu einen RA zu gehen, ist reiner Bluff.

Kein RA wird bei einem Streirwert von 3,50 € tätig.

 

Der Käufer hätte zunächst auch die Gebühren seines RA zu zahlen. - Der ist bei weitem höher.

Hallo Ulrike 🙂

 

Ich setze diesen §§ dagegen, wenn der Artikel beim versenden noch dem Angebot entsprach :

 

http://dejure.org/gesetze/BGB/446.html

§ 446  Gefahr- und Lastenübergang

Mit der Übergabe der verkauften Sache geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über

 

Der Käufer hat UNVERSICHERTEN Versand gewünscht. 😉

 

 

Viele Grüße : (°¿°)›

frau_mecker
Auf Erkundungstour

Die nächste Post von einem Anwalt könnte sowieso sehr teuer werden.
Urheberrechtsverletzungen sind kein Kavaliersdelikt-

Oder hast du die Veröffentlichungsrechte für das Foto?

 

 

http://www.ebay.de/itm/Original-Thomas-Sabo-Anhanger-Schatztruhe-Schatzkiste-NEU-/261119259838?pt=DE...

zunächst einmal solltest du dir den Versandschaden per Foto belegen lassen

dann der Sache auf den Grund gehen, wodurch dieser Schaden entstanden ist

eine Versandversicherung wäre auch kein Allerweltsschutz

du als Vk bist auch bei unversichertem Versand dafür verantwortlich, das die Ware so gut verpackt und gepolstert wird, das ihr nicht passieren kann

wenn also die Polsterung und Verpackung deinerseits nicht Risikolos (womöglich mit Zeitung gepolstert wurde), hat der Käufer nicht nur Anspruch auf den Kaufpreis, sondern auch auf die gezahlten Versandkosten !

Ob Du`s glaubst oder nicht - er hat tatsächlich Anspruch auf Ersatz, auch bei Dir als privatem Verkäufer, da kannst Du Gewährleistung und Rücknahme ausschließen wie Du willst...

 

Sollte er also die Rückzahlung akzeptieren, kannst Du froh sein!

Hallo ' Frau Mecker '

 

http://www.wortfilter.de/News/news2700.html

Maximal 100 Euro pro privater Urheberrechts-Abmahnung

 

 

Viele Grüße : (°¿°)›

 

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