06-12-2015 17:48 - bearbeitet 06-12-2015 17:50
Hallo Community, ich bin neu hier.
Ich habe gestern einen Artikel verkauft, zuerst habe ich mich gefreud weil der Verkaufspreis recht hoch war. Dann habe ich beim
Käufer seine Bewertungen angeschaut und die sind verschlüsselt.
Es handelt sich um einen Nutzername "poppkiller007", wenn man googled findet man heraus damit er unseriös ist und Leute über den Tisch zieht.
Wie soll ich verfahren? Angeblich lässt er sich die Ware schicken, dann bemängeld er was und fordert sein Geld zurück und die Ware behält er auch, weil er den Käuferschuz nützt.
Kann mir jemand weiterhelfen?![]()
Sollte er per PP zahlen, lass die Zahlung zurückgehen
und schmeiss als nächstes PP bei Deinen Angeboten raus.
@jenesfcb schrieb:Hallo Community, ich bin neu hier.
Ich habe gestern einen Artikel verkauft, zuerst habe ich mich gefreud weil der Verkaufspreis recht hoch war. Dann habe ich beim
Käufer seine Bewertungen angeschaut und die sind verschlüsselt.
Es handelt sich um einen Nutzername "poppkiller007", wenn man googled findet man heraus damit er unseriös ist und Leute über den Tisch zieht.
Wie soll ich verfahren? Angeblich lässt er sich die Ware schicken, dann bemängeld er was und fordert sein Geld zurück und die Ware behält er auch, weil er den Käuferschuz nützt.
Kann mir jemand weiterhelfen?
deine angebotene PP Zahlung, ist ganz im Sinne eines Käufers
bei diesem also auch
die Ware mußt du ihm, im Falle einer Reklamation, natürlich nicht überlassen
dazu müßtest du aber auch die Kosten des sendungsverfolgten Rückversandes tragen
Teile ihm mit, dass Du aufgrund seiner Bewertungen keine Zahlung per PP akzeptierst.
PayPal zieht unseriöse Käufer magisch an. Laß PP weg und Du hast diese Probleme nicht.
@jenesfcb schrieb:
Angeblich lässt er sich die Ware schicken, dann bemängeld er was und fordert sein Geld zurück und die Ware behält er auch, weil er den Käferschuz nützt.
Tja...
Das kann er nur deshalb tun, weil Du völlig überflüssigerweise freiwillig (!) PayPal anbietest!
Liest Du Dir Verträge (in diesem Fall die PP-AGB) nie durch, bevor Du sie als gelesen anklickst?
Wie auch immer:
Es besteht ein gültiger Kaufvertrag; wenn er zahlt, dann musst Du liefern.