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Artikel verkauft an einen unseriösen Ebayer.

Hallo Community, ich bin neu hier.

 

Ich habe gestern einen Artikel verkauft, zuerst habe ich mich gefreud weil der Verkaufspreis recht hoch war. Dann habe ich beim

Käufer seine Bewertungen angeschaut und die sind verschlüsselt.

 

Es handelt sich um einen Nutzername "poppkiller007", wenn man googled findet man heraus damit er unseriös ist und Leute über den Tisch zieht.

 

Wie soll ich verfahren? Angeblich lässt er sich die Ware schicken, dann bemängeld er was und fordert sein Geld zurück und die Ware behält er auch, weil er den Käuferschuz nützt.

 

Kann mir jemand weiterhelfen?Smiley (überglücklich)

Akzeptiert Lösungen (4)

Akzeptiert Lösungen (4)

Sollte er per PP zahlen, lass die Zahlung zurückgehen

 

und schmeiss als nächstes PP bei Deinen Angeboten raus.


@jenesfcb schrieb:

Hallo Community, ich bin neu hier.

 

Ich habe gestern einen Artikel verkauft, zuerst habe ich mich gefreud weil der Verkaufspreis recht hoch war. Dann habe ich beim

Käufer seine Bewertungen angeschaut und die sind verschlüsselt.

 

Es handelt sich um einen Nutzername "poppkiller007", wenn man googled findet man heraus damit er unseriös ist und Leute über den Tisch zieht.

 

Wie soll ich verfahren? Angeblich lässt er sich die Ware schicken, dann bemängeld er was und fordert sein Geld zurück und die Ware behält er auch, weil er den Käuferschuz nützt.

 

Kann mir jemand weiterhelfen?Smiley (überglücklich)


 

deine angebotene PP Zahlung, ist ganz im Sinne eines Käufers

bei diesem also auch 

die Ware mußt du ihm, im Falle einer Reklamation, natürlich nicht überlassen

dazu müßtest du aber auch die Kosten des sendungsverfolgten Rückversandes tragen

 

Teile ihm mit, dass Du aufgrund seiner Bewertungen keine Zahlung per PP akzeptierst.

 

PayPal zieht unseriöse Käufer magisch an. Laß PP weg und Du hast diese Probleme nicht.

Anonymous
Nicht anwendbar

@jenesfcb schrieb:
Angeblich lässt er sich die Ware schicken, dann bemängeld er was und fordert sein Geld zurück und die Ware behält er auch, weil er den Käferschuz nützt.

 


@jenesfcb

 

Tja...

Das kann er nur deshalb tun, weil Du völlig überflüssigerweise freiwillig (!)  PayPal anbietest!

Liest Du Dir Verträge (in diesem Fall die PP-AGB) nie durch, bevor Du sie als gelesen anklickst?

 

Wie auch immer:

Es besteht ein gültiger Kaufvertrag; wenn er zahlt, dann musst Du liefern.

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