23-09-2018 11:21
Hallo!
Vielleicht hat jemand einen Tipp, einen Rat.
Habe im August einen etwas sperrigen und schweren Artikel (10 Teile, gesamt knapp 20 KG) eingestellt, nur Abholung.
Den zu verpacken und zu versenden wäre sehr aufwändig, oder Sperrgut was nicht gerade günstig ist.
Die Auktion war am 19. August beendet. Der Käufer schrieb er sei bis Anfang September im Urlaub,
Anfang September war ich eine Woche im Urlaub.
Wir hatten einen wirklich netten Schriftverkehr, es gelingt aber offensichtlich nicht einen Termin zur Abholung zu vereinbaren.
Der letzte schriftliche Kontakt war am 09.09., seit dem gab es keine Nachricht mehr.
Die 32 Tage Frist für eine Meldung ist nun auch abgelaufen.
So einfach den Verkauf abbrechen und den Artikel neu einstellen geht ja auch nicht.
Solange ich vom Käufer nicht erfahre ob er den Artikel vielleicht gar nicht mehr will,
oder aufgrund der Entfernung (ich schätze mal 400 - 500km) die Abholung zu aufwändig wäre.
Danke!
Grüße
Telewetzi
@telewetzi schrieb:Hallo!
Vielleicht hat jemand einen Tipp, einen Rat.
Habe im August einen etwas sperrigen und schweren Artikel (10 Teile, gesamt knapp 20 KG) eingestellt, nur Abholung.
Den zu verpacken und zu versenden wäre sehr aufwändig, oder Sperrgut was nicht gerade günstig ist.
Die Auktion war am 19. August beendet. Der Käufer schrieb er sei bis Anfang September im Urlaub,
Anfang September war ich eine Woche im Urlaub.
Wir hatten einen wirklich netten Schriftverkehr, es gelingt aber offensichtlich nicht einen Termin zur Abholung zu vereinbaren.
Der letzte schriftliche Kontakt war am 09.09., seit dem gab es keine Nachricht mehr.
Die 32 Tage Frist für eine Meldung ist nun auch abgelaufen.
So einfach den Verkauf abbrechen und den Artikel neu einstellen geht ja auch nicht.
Solange ich vom Käufer nicht erfahre ob er den Artikel vielleicht gar nicht mehr will,
oder aufgrund der Entfernung (ich schätze mal 400 - 500km) die Abholung zu aufwändig wäre.Danke!
Grüße
Telewetzi
Servus @telewetzi
Herrschaftszeiten !
So langsam ist es aber wirklich zum Haareraufen !
Man muss sich auch als Forum nicht unbedingt darum bemühen,
mit falschen oder unvollständigen Informationen zu glänzen
und das nur,
weil manche Leute aus irgendwelchen Gründen nichts annehmen oder begreifen wollen.
Was ist das ?
Bewusstes Irreführen oder einfach nur.... darf man ja nicht schreiben ?!
DU KANNST EINEN KAUFVERTRAG NICHT KÜNDIGEN !!!
Man kann - so ist es nun einmal - nur Dauerschuldverhältnisse wie z.B. Mietverträge kündigen.
Ist es denn wirklich so schwer ?
Zu Deinem Problem:
Wenn ich den Artikel nicht mal so eben für den Preis wiederbeschaffen könnte,
würde ich dem Käufer eine letzte datierte Frist zur Abholung und Zahlung setzen
und ankündigen,
dass ich Lagerkosten etc berechnen werde,
wenn die gesetzte Frist vergeblich verstreicht.
In Anbetracht der langen Zeit würde ich eine Frist von 10 Tagen für ausreichend halten.
Nach Fristsetzung oder nach ausdrücklicher Weigerung der Abnahme
kannst Du vom Vertrag zurücktreten.
Genauso sollte man das auch formulieren
und nicht irgendeinen Unfug von Kündigung faseln.