13-10-2019 16:42
@big-mannitou schrieb:
- Hallo, ich habe vor über einem Jahr einen Artikel (nur für Selbstabholer ) verkauft, der auch bezahlt wurde.Käufer hatte sich telefonisch gemeldet und wollte vorbeikommen,wenn er beruflich in der Nähe ist .Bis heute hab ich nie wieder etwas gehört .Wie lange muss ich den Artikel denn nun hier horten ?
Verkauf 2018 - Verjährung am 31.12.2021. Ab dem 01.01.2022 hat der Käufer keinen Anspruch mehr auf den Artikel.
Bein nächsten Mal akzeptiere nur "Barzahlung bei Abholung". Dann hast du das Problem nicht. Dann kannst Du nach angemessener Frist einen nicht bezahlten Artikel melden und wegen der Nichtzahlung vom Kaufvertrag zurücktreten.