14-08-2012 22:00
Hallo,wie lange habe ich Zeit auf Fragen zum verkauften Artikel zu antworten sollte der Käufer nicht zu frieden damit sein,oder darf der Käufer einfach einen Anwalt einschalten da ich mich ca 2 Wochen nicht melden konnte(war im Krankenhaus)?Nun hatte ich ein Brief im Briefkasten und soll den Artikel zurücknehmen und 50 Euro Anwaltskosten bezahlen,bitte um Hilfe,lg
Das Verhalten des Käufers geht mal garnicht,sollte er mit der Ware nicht zufrieden sein,müßte er das erstmal ebay melden(einen Fall eröffnen)da haben Sie dann in der Regel 10 Tage Zeit drauf zu antworten,wenn er lediglich
Sie als privaten Verkäufer angeschrieben hat,ist das sein
Fehlverhalten.
Sie hätten ja auch 3 Wochen im Urlaub sein können,jedenfalls würde ich keinen Cent bezahlen!