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Auto verkauft - Käufer meldet sich nicht - Gebühren erstattet aber 19,99 Mindestpreis-Gebühr nicht?!

Hallo,

 

ich  habe ein Wohnmobil bei ebay verkauft - der Käufer hat sich über eine

Woche nicht gemeldet, also habe ich den Kauf abgebrochen.

Da konnte er sich natürlich innerhalb von 3 Stunden melden bzw. hat dem zugestimmt...

 

Jedenfalls hatte ich bei der Auktion einen Mindestpreis hinterlegt = Gebühren 19,99 €.

Diese wurden mir aber jetzt in Rechnung gestellt. Ist das wirklich so?
Wäre ja katastrophal. Erstens wird man schon praktisch bestraft da der Käufer

das Wohnmobil nicht abnimmt und dann soll man noch die Gebühren für den

Mindestpreis bezahlen?!?VG

Akzeptiert Lösungen (1)

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Hallo @siegesrausch 

 

 

nicht der Käufer sondern DU als Verkäufer hast die kostenpflichtige Option "Mindestpreis" genutzt.

Du wusstest doch wohl, dass diese Gebühr immer anfällt, egal ob der Mindestpreis erreicht wird, egal ob verkauft wird oder nicht?

 

Das wurde dir doch auch bei Einstellung angezeigt !

 

Mindestpreis Gebührenhinweis

Antworten (2)

Antworten (2)

 

 

Dass die Gebühr für den Mindestpreis auch bei Nicht-Verkauf berechnet wird, wird aber angezeigt, nur scheinen das viele nicht zu lesen.

 

Du solltest dringend den immer noch bestehenden, rechtsgültigen Kaufvertrag mit dem Käufer über das Wohnmobil explizit kündigen, bevor du an einen erneuten Verkauf denkst.

Ein Kaufabbruch bei Ebay löst diesen Kaufvertrag nicht auf!

 

Du könntest auch den Rechtsweg beschreiten und den Käufer zur Zahlung/Abnahme seiner gekauften Ware "ermundern", das BGB ist auf deiner Seite.

 

 

 

 

 

 

 

 


@siegesrausch  schrieb:

Hallo,

 

ich  habe ein Wohnmobil bei ebay verkauft - der Käufer hat sich über eine

Woche nicht gemeldet, also habe ich den Kauf abgebrochen.

Da konnte er sich natürlich innerhalb von 3 Stunden melden bzw. hat dem zugestimmt...

 

Jedenfalls hatte ich bei der Auktion einen Mindestpreis hinterlegt = Gebühren 19,99 €.

Diese wurden mir aber jetzt in Rechnung gestellt. Ist das wirklich so?
Wäre ja katastrophal. Erstens wird man schon praktisch bestraft da der Käufer

das Wohnmobil nicht abnimmt und dann soll man noch die Gebühren für den

Mindestpreis bezahlen?!?VG


warum ? 

die willst du doch eintreiben ..... 

der Zusatz in der AB, ist im übrigen, gegen die Grundsätze 

und hat hoffentlich Folgen durch Ebay für dich 

 

Vielen Dank an den Spaßbieter Canlobo40 der sich nach Auktionsende
nicht gemeldet hat - Du kriegst Post vom Anwalt...
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