26-11-2019 11:39
Hallo,
ich habe ein Wohnmobil bei ebay verkauft - der Käufer hat sich über eine
Woche nicht gemeldet, also habe ich den Kauf abgebrochen.
Da konnte er sich natürlich innerhalb von 3 Stunden melden bzw. hat dem zugestimmt...
Jedenfalls hatte ich bei der Auktion einen Mindestpreis hinterlegt = Gebühren 19,99 €.
Diese wurden mir aber jetzt in Rechnung gestellt. Ist das wirklich so?
Wäre ja katastrophal. Erstens wird man schon praktisch bestraft da der Käufer
das Wohnmobil nicht abnimmt und dann soll man noch die Gebühren für den
Mindestpreis bezahlen?!?VG
Dass die Gebühr für den Mindestpreis auch bei Nicht-Verkauf berechnet wird, wird aber angezeigt, nur scheinen das viele nicht zu lesen.
Du solltest dringend den immer noch bestehenden, rechtsgültigen Kaufvertrag mit dem Käufer über das Wohnmobil explizit kündigen, bevor du an einen erneuten Verkauf denkst.
Ein Kaufabbruch bei Ebay löst diesen Kaufvertrag nicht auf!
Du könntest auch den Rechtsweg beschreiten und den Käufer zur Zahlung/Abnahme seiner gekauften Ware "ermundern", das BGB ist auf deiner Seite.