21-01-2017 19:54
Ich habe einen Drucker verkauft mit dem Hinweis "nur Abholun"g. Als Zahlungsmethode aber Überweisung angegeben, d.h. ich gehe davon aus, dass der Käufer vor der Abholung überweist. Nun weigert sich der Käufer den Betrag zu überweisen.
Heißt Abholung auch gleichzeitig Barzahlung?
Danke für eure Hilfe
Wenn ein Verkäufer bei Abholung vorher das Geld haben will, gehe ich davon aus, das er mich beschxxxxen will.
Nach Deutschem Kaufvertragsrecht ist Erfüllungsort für die Ware und die Geldleistung der Wohnort des Verkäufers und nicht seine Bankverbindung.
Natürlich gilt bei Abholung auch Barzahlung. Überweisung ist nur eine zusätzliche Möglichkeit, die du anbietest.
Lass ihn also bei Abholung bezahlen.
@baseliz2 schrieb:Ich habe einen Drucker verkauft mit dem Hinweis "nur Abholun"g. Als Zahlungsmethode aber Überweisung angegeben, d.h. ich gehe davon aus, dass der Käufer vor der Abholung überweist. Nun weigert sich der Käufer den Betrag zu überweisen.
Heißt Abholung auch gleichzeitig Barzahlung?
Danke für eure Hilfe
Warum Überweisung ,wenn dein Käufer kommt kann er doch bezahlen ,so wäre es mir lieber
Hallo baseliz2
Wo ist dein Problem.
Der Käufer kommt, bezahlt, nimmt seinen Drucker und geht wieder.
Warum sollte er vorher überweisen?
Stimmt mit dem Drucker was nicht?
Gruß