Bescheinigung nach §22f UStG - auch wenn ich in der Schweiz wohne?

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02-05-2019 09:36
Hallo liebe Forum-Mitglieder,
(mir) ist wiedermal völlig unklar, wer nun alles diese Bescheinigung nach §22f UStG einrichen muss.
Ich wohne in der Schweiz. Ich verkaufe über ebay.de - karre die Ware jeweils auf die deutsche Post. Der Umsatz ist klein.
ebay hat bis jetzt noch nicht reklamiert, dass ich die Bescheinigung nach §22f UStG noch nicht eingereicht habe...
Danke für Eure Hilfe,
gabelingeber
Mein Shop: https://www.ebay.de/str/Spielfilmshop-Super8-und-16mm
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gabelingeber schrieb:Hallo liebe Forum-Mitglieder,
(mir) ist wiedermal völlig unklar, wer nun alles diese Bescheinigung nach §22f UStG einrichen muss.
Ich wohne in der Schweiz. Ich verkaufe über ebay.de - karre die Ware jeweils auf die deutsche Post. Der Umsatz ist klein.
ebay hat bis jetzt noch nicht reklamiert, dass ich die Bescheinigung nach §22f UStG noch nicht eingereicht habe...Danke für Eure Hilfe,
gabelingeber
Mein Shop: https://www.ebay.de/str/Spielfilmshop-Super8-und-16mm
@Anonymous
ich würde erstmal vermuten, Du benötigst keinen entsprechenden Nachweis
"Sie sind ein Verkäufer mit Sitz in Deutschland." > Dein Sitz ist in der Schweiz
"Sie verkaufen Waren, die in Deutschland gelagert werden." > Du lagerst Deine Artikel in der Schweiz
"Sie verkaufen Waren an Privatpersonen in Deutschland. Diese Waren versenden Sie aus dem EU-Ausland, wo sie gelagert bzw. vorab ausgeliefert werden. Dies gilt ab einem deutschen Gesamtumsatz über alle Verkaufskanäle von 100.000 Euro pro Jahr." > Du verkaufst zwar an Deutsche, versendest aber direkt aus Deutschland, wobei das ggf. etwas kniffliger sein könnte ... vermutlich wird nicht unbedingt immer im voraus bedacht, dass Anbieter über die Grenze fahren und dann quasi im Inland an den Käufer versenden
https://verkaeuferportal.ebay.de/umsatzsteuer
das einfachste wäre sicherlich, Du würdest einfach mal bei Deiner oder der deutschen Behörde nachfragen, vor allem in Bezug auf den 3. Abschnitt

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