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Betr. Anzahl, ist oben(Bezeich.)oder unten(Beschr.)entscheidend?

Artikelbezeichnung sagt oben klar 6Flaschen, Foto auch. Versehentlich ist in die Beschreibung die Anzahl 12 geraten. Nun will der Käufer auf 12 Flaschen bestehen. Hatte meinen Fehler auch entschuldigt und ihm erklären wollen, dass 12 Flaschen mehr kosten als 6 Flaschen. Doch null Dialog oder Verhandlung.
Abrupt haut er erstmal ne negative Bewertung rein mit Betrugsbeschuldigung und will auch noch Anzeige wegen Betrugs machen.
Habe ihm Dialog und Rücktritt vom Kauf angeboten, aber sofort die böseste Art seitens des Käufers.
Was ist nun maßgebend? Oben die Bezeichnung oder unten die Beschreibung?
Weiss jemand Rat?

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Nachdem ac uns mit der Nase draufgestoßen hat. Sag mal, TE, wie keck kann man sein?

Da berufst du dich hier auf das Foto, natürlich ohne Glas, weil es ja extra in der AB ausgeschlossen wird, und meinst, deine sechs Flaschen seien okay.

Und als du vor geraumer Zeit drei Flaschen "Sprit" abgebildet hattest und dafür ne Graue kassiertest mit folgendem Wortlaut "Bild passt nicht zum Artikel...Bild 3 Flaschen...verkauf nur 1 Flasche", hast du mit folgendem Kommentar gekontert:

 

"Beschreibungen IMMER ganz lesen! Dort steht nämlich dass auf 1 Fl. geboten wird!"

 

Und dann schlägste hier auf und fragst, was maßgebend ist?

Na, bei dir scheinbar immer gerade das, was dir gut passt.

Unglaublich.

 

12 Flaschen steht überdeutlich sehr groß und sogar in roter Schrift im Angebot!

 

Ausserdem scheint dir das schon mal passiert zu sein.

Solltest ab und zu aus deinen Fehlern lernen

 

 

smilie_girl_163.gif

 

So geht das wirklich nicht!

Hier wird regelmäßig beklagt, dass die Leute nur Bildchen gucken und den Text nicht lesen.

Es kann vielleicht noch angehen, dass jemand keine 12 Flaschen so auf ein Foto bekommt, dass es irgendwie gut aussieht und deshalb nur 6 zu sehen sind.

Aber das was im Angebot geschrieben steht, ist verbindlich.

Du hast ihm 12 Flaschen verkauft, du musst ihm 12 Flaschen liefern.

Und wäre ich dein Kunde, würde ich dir da ne Menge Mehrkosten aufdrücken für den Fehler.

Da bietet man nen saftigen Preisnachlass an. Wird der nicht akzeptiert, muss man weiter sehen.

Du bist verantwortlich für dein Angebot!

 

Maßgeblich ist beides - Bild und Beschreibung - so haben Gerichte entschieden. Aber - wie gesagt - nicht immer passt alles auf das Bild. Letztlich muss man sich auf nen fetten roten Text als K verlassen können!

 

Servus,

@Zahline + @ac

schreiben es überdeutlich.

 

Bei einem anhängigen Rechtsstreit hättest Du wenig Chancen.

Ich frage mich auch, ob "man" bei Deinem Umsatzvolumen wegen sage und schreibe

6 € so einen Bohei machen sollte.

(Ich hätte dem K die 12 Fl. geschickt und mich ansonsten ganz still in die Ecke verdrückt.)

 

Das ist sehr einfältig.

 

Denk mal genau drüber nach.

ein Bild zählt "genau so viel" wie der Auktionstext:

 

http://www.heise.de/resale/meldung/BGH-Ein-Bild-ist-im-Online-Verkauf-ebenso-bindend-wie-der-Text-11...

 

Dein priverblicher Handel wird hoffentlich bald einige "still-und-heimlich-Mitlesende" zu Aktivitäten anregen:

 

http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewListedItems&since=31&rows=200&completed=1&userid=werderbrem...

 

http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback2&ftab=FeedbackAsSeller&userid=werderbremen.ts2...

 

 

Rat?

 

schnapp` Dir das Telefonbuch und mach` kurzfristig einen Termin beim Fachanwalt....

 

hast Du die schriftliche Erlaubnis des Fussball-Clubs deren Namen in Deinem Nick zu verwenden?

 

könnte die näxte teure Baustelle werden...

 

 

 

Ich nehm die Zwölf Flaschen und das abgebildete Glas!

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