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Rückzahlung via Paypal an den Kunden zu Unrecht

Hallo Community,

 

ich habe am 29.März eine Ware verkauft und der Käufer behauptete am 6. April, die Ware nicht erhalten zu haben.

Gezahlt wurde via PayPal.

Er öffnete einen Fall wegen nicht erhaltener Ware und gab bei Ebay eine völlig falsche Sendungsnummer an.

Unter der echten Sendungsnummer hat ihn die Ware bereits am 1.4. erreicht, bestätigt durch die Post und Ebay selbst .

 

So, und nun habe ich eben gesehen, das ihm sein Kaufpreis automatisch zurückerstattet wurde (habe die Option bei PayPal sofort geändert!) ohne das der Fall schon geschlossen wäre?!

Für mein Verständnis hat der Käufer jetzt die Ware UND das Geld, und das ist UNRECHT.

Selbst wenn er die Ware tatsächlich nich erhalten hat - kommuniziert hat der Kunde nicht mit mir, und Ebay hat jetzt wohl aller Unkenrufe zum Trotz in seinem Sinne entschieden? Ich jedenfall habe den Betrag nicht angewiesen, denn eigentlich wartete ich auf eine Antwort von Ebay ... eigentlich immer noch ...

 

Das Ebay und PayPal sich recht wenig für sowas interessieren habe ich schon mitbekommen, denen sind auch nur Ihre Einnahmen wichtig und sonst nix, daher also meine Frage an Euch:

Was kann ich hier tun? Habe ich eine Option, das automatisch zurückerstattete Geld zurückzuholen?

Bei PayPal finde ich dafür keine Option, aber ich bin auch kein PayPal-Profi.

Muss man sich das gefallen lassen? Was gibt es für Optionen jenseits einer (möglichen, aber bei so einem geringen Betrag eher sinnlosen, da viel zu teuer) privaten Betrugsklage? Muss man diese Kröte als Verkäufer schlucken??

Kann man sich da irgendwo wirklich an Ebay wenden?

 

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten!

Liebe Grüße, haermlein

 

PS: Falls dieser Post bei "Kaufen und Verkaufen" falsch ist, bitte ins richtige Forum verschieben, falls möglich. Danke.

Gesamtes Thema betrachten

Hoffentlich wehrst Du Dich wie man Dir geraten hat.

 

Ansonsten: Du bist selbst schuld. PP kommuniziert die für Verkäufer ( unverschämten ) Bedingungen ganz offen. Lesen muß jeder selbst.

 

Dir bleibt aber auch jetzt noch die Möglichkeit, einen Besuch bei der Polzei zu machen und eine Strafanzeige zu erstatten.

Nimm dann aber alle (!) Unterlagen mit.

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