04-08-2018 08:44
Im konkreten Fall ein gewerblicher Anbieter, der entgegen den Regelungen im Fernabsatzgesetz jegliche Rücknahmen ausschließt, keine Widerrufsbelehrung im Angebot hat, die gesetzliche Sachmängelhaftung bei Neuware auf ein Jahr begrenzen will.
In der "Melden" Funktion gibt es keinerlei Möglichkeit, einen dieser Verstöße auszuwählen, ich habe auch keine Möglichkeit gefunden, einen Kommentar zur Meldung einzutragen.
Daß er zudem den Artikel 700€ über dem empfohlenen Verkaufspreis anbietet und in der Artikelbeschreibung mit keinem Wort erwähnt, daß es sich nur um einen Lautsprecher und nicht um ein Paar handelt, lediglich im Angebotstitel ist das Wort "links" enthalten, läßt da schon einen gewissen Betrugsverdacht aufkommen, zumal er als gewerblicher Anbieter ausschließlich Überweisung als Zahlungsmethode anbietet.
Solche schwarzen Schafe gehören auszusortiert, aber wie?
Hallo @frankprcb
Ich biete ebenfalls ausschließlich Überweisung als Zahlungsmethode an.
Das ist ein schlechtes Argument.