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Bewertung nach Fallschließung noch möglich?

Hallo,

 

eine Frage zur Fall System. Und zwar wenn ich von meiner Seite aus eine Transaktion abbreche zwecks eine Irrtümlichen Auktionsangabe und der Käufer sich nicht meldet kann ich nach der Abbrechung der Transaktion trotzdem eine negative Bewertung erhalten?

Wie lange ist die Frist bis sich der Käufer meldet?

 

Gruß

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Antworten (11)

Meine Güte, lass alles genau so stehen und mach gar nix. Die paar Cent kannst du als Lehrgeld verbuchen, okay?

 

Um den TA würde ich einen ganz großen Bogen machen in dieser Situation.

Dieser entspricht einer Bitte an den Käufer, den Deal rückgängig zu machen.

 

Mit dem 119er hast du eine einseitige Willenserklärung abgegeben, die keiner Zustimmung bedarf, damit der Vertrag nichtig wird.

 

Wenn du jetzt mit TA beim K aufläufst und damit "bitte, bitte" sagst, meint der am Ende noch, er hätte doch Anspruch und macht dir noch eine Weile Stress deswegen ... 😞

iwi.2012
Auf Erkundungstour

Och . . . bezieht sich dieser Thread auf Deinen anderen Thread?

 

by the way . . .  bei einem TA trifft das nicht zu, eb,

wenn sich ein K innerhalb eines nichtbez. Artikels nicht meldet,

dann verwirkt er sein BW-Recht.

iwi.2012
Auf Erkundungstour

Moin

darf ich fragen, WARUM Du einen Transaktionsabbruch einleiten willst?

Und ja . . . nahc einem TA kann er Dich noch bewerten.

Solltest Du es also mit einem Nichtzhaler zu tun haben,

solltest Du einen nichtbez. Aritkel melden

und keinen TA einleiten, was Du eh einseitig

also ohne Einvernehmen des K, gar nicht darfst.

iwi.2012
Auf Erkundungstour

>und ich habe es innerhalb der erlaubten Frist bei Ebay beendet.

 

Nur, weil ebay etwas ermöglichst,

muss es nicht zwangsläufig rechtens sein.

Du darfst eine bebotene Auktion nicht einfach beenden,

ausser, der Artikel wurde Dir nachweislich beschädigt

oder geklaut, aber dann hättest Du ja ein pol. Aktenzeichen

und vor allem hättest Du als seriöser VK alle K

VOR dem Beenden informieren müssen / sollen,

um eben keinen Ärger zu bekommen,

denn jetzt könnte der Höchstbietende den Artikel bei Dir einklagen . . .

@willauchmeinensenfdazugeben

 

Leider habe ich schon einen Ebay Fall eröffnet und den K gebeten diesen zu akzeptieren. Jedoch habe ich keinen TA eingefordert. Ist das das selbe?

 

@hasjana

 

Wieso könnte ich mit dem Stativ Probleme bekommen, es ist mir ein Fehler unterlaufen und ich habe es innerhalb der erlaubten Frist bei Ebay beendet.

bei einem Sofortkauf ist der Irrtum in der Regel offensichtlich - die Mails und weitere Unterlagen (Angebot bei eBay etc.) solltest Du abspeichern und ggf. auch ausdrucken und sorgfältig aufbewahren - u. U. kommt der Käufer erst nach ein paar Monaten und stellt Ansprüche

 

 

... Probleme könntest Du u. U. bei Deinem beendeten Stativ bekommen

TE fragt aus diesem Grunde:     Irrtum gem.§19

 

(Artikel mit 1,00€ Sofortkauf)

 

http://community.ebay.de/question/Verkaufen-Bei-Ebay/Irrt%C3%BCmlich-1-Euro/1900094301?#msg190209724...

 

Du solltest die Reaktion des Käufers bezüglich des Irrtums abwarten.

 

Bewerten kann er/sie die TA, wenn er im Problemfall antwortet.

Hallo,

 

es handelt sich um ein irrtümlich eingestellten Artikel. Statt 1 Euro Auktion habe ich 1 Euro Sofortkaufpreis angegeben. Ich habe auch schon ein Fall eröffnet, mich entschuldigt und auf den Paragraph 119 verwiesen. Bis jetzt noch keine Antwort des Käufers. Daher meine Frage ob ich die Transaktion einseitig durchführen kann und ob er mich danach noch bewerten kann.

 

Gruß

http://pages.ebay.de/help/sell/cancel-transaction-process.html

 

Meldet sich der Käufer nicht in der im Link angegebenen Frist, verliert er sein Bewertungsrecht.

Ein einseitiger versuchter Transaktionsabbruch geht in den meisten Fällen so aus:

 

Abbruch wird abgelehnt

Prosivion ist flöten

Artikel musst Du liefern.

 

Also es ist immer besser vorher den Kontakt mit dem Käufer zu suchen, wenn der sich querstellt ist es leider für Dich dumm gelaufen. Toi Toi Toi.

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