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Brief der CBH Anwälte Hamburg wegen Markenrechtsverletzung (Fast Fashion Brands GmBH, Mimo)

Hallo, 

 

ich habe eine Brief der Anwälte der Fast Fashion Brands GmBH, wegen Markenrechtsverletzung, bekommen mit der Androhung gerichtlicher Eilmaßnahmen. In meinem Fall ging es darum, dass ich Schuhe der italienischen Designermarke "Mimo Venezia" verkauft habe und der Name "Mimo" in Deutschland aber wohl markenrechtlich geschützt ist. Nach ein bisschen Recherche im Internet habe ich gesehen, dass etliche Anwälte von Mandanten berichten, die auch solche Briefe erhalten haben. Vielleicht finden sich auf diesem Weg noch weitere Betroffene und wir könnten uns austauschen? Würde mich interessieren, wie das alles bei euch ablief und vor allem auch, was am Ende raus kam? Musstet ihr Fast Fashion Brands GmBH echt Geld zahlen? 

 

Liebe Grüße, 

Sarah

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Hallo,

 

hast Du dies hier gelesen?

 

"Nach dem Erschöpfungsgrundsatz § 24 MarkenG dürfen Sie gebrauchte Ware, die Sie gekauft haben auch weiter verkaufen (BGH, 24.06.04, I ZR 44/02), ES SEI DENN, dass die Ware auf dem europäischen Markt noch nicht von dem Markeninhaber vertrieben wird"

 

Nun mußt Du herausfinden ob dem so ist oder nicht.


@fairytopi57  schrieb:

Hallo, 

 

ich habe eine Brief der Anwälte der Fast Fashion Brands GmBH, wegen Markenrechtsverletzung, bekommen mit der Androhung gerichtlicher Eilmaßnahmen. In meinem Fall ging es darum, dass ich Schuhe der italienischen Designermarke "Mimo Venezia" verkauft habe und der Name "Mimo" in Deutschland aber wohl markenrechtlich geschützt ist. Nach ein bisschen Recherche im Internet habe ich gesehen, dass etliche Anwälte von Mandanten berichten, die auch solche Briefe erhalten haben. Vielleicht finden sich auf diesem Weg noch weitere Betroffene und wir könnten uns austauschen? Würde mich interessieren, wie das alles bei euch ablief und vor allem auch, was am Ende raus kam? Musstet ihr Fast Fashion Brands GmBH echt Geld zahlen? 

 

Liebe Grüße, 

Sarah


Servus @fairytopi57 

 

Es ist nicht hilfreich,

dass Du diese Frage mit einem eigens dafür eingerichteten Account stellst.

 

Vorab gebe ich dies zu bedenken:
Ja, es gibt eine Abmahnbranche.

Das ist die Folge von unzureichender Gesetzgebung und fehlender Überwachungsbehörden in der EU

und noch einmal ganz besonders in Deutschland.

Aber es gibt auch eine Branche,

die Abmahnungen abwehrt.

Ich meine, geht es der Abmahnbranche gut,

geht es denen auch gut.

Das ist ein Manko.

 

Die Firma ist nicht unbekannt.

So wurden schon Leute abgemahnt,

die Kinderkleidung verkauften

und denen z.B. die Angabe in Monaten abgeschnitten wurde (auf Mo)

oder die das selbst nichtsahnend zu abkürzten.

 

Problem: Man weiß nie,

wie ein Gericht entscheidet.

Oder findest Du reihenweise Berichte über erfolgreiche Abwehr solcher Abmahnungen.

 

Wer steckt denn hinter der Schuhmarke,

wo bezieht man sie,

woher bezieht der Händler sie?

Hier bleibt ja die Frage,

ist der VK von gebrauchter Ware überhaupt der richtige Adressat einer Abmahnung

oder müsste ein Unternehmen das nicht mit dem klären,

welcher den Namen in die Ware klebt?

 

Falls Du einigermaßen fit bist,

wenn es Urteile geht... lies dies:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=0b4ae1ff...

 

DAS ist zumindest ein gutes Urteil für Abgemahnte.

 

Ich muss gestehen... die Marke MIMO an sich kenne ich gar nicht aus dem Bekleidungsbereich....

Kennt jemand da Produkte???

 

 

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