Brief der CBH Anwälte Hamburg wegen Markenrechtsverletzung (Fast Fashion Brands GmBH, Mimo)
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10-08-2019 14:21
Hallo,
ich habe eine Brief der Anwälte der Fast Fashion Brands GmBH, wegen Markenrechtsverletzung, bekommen mit der Androhung gerichtlicher Eilmaßnahmen. In meinem Fall ging es darum, dass ich Schuhe der italienischen Designermarke "Mimo Venezia" verkauft habe und der Name "Mimo" in Deutschland aber wohl markenrechtlich geschützt ist. Nach ein bisschen Recherche im Internet habe ich gesehen, dass etliche Anwälte von Mandanten berichten, die auch solche Briefe erhalten haben. Vielleicht finden sich auf diesem Weg noch weitere Betroffene und wir könnten uns austauschen? Würde mich interessieren, wie das alles bei euch ablief und vor allem auch, was am Ende raus kam? Musstet ihr Fast Fashion Brands GmBH echt Geld zahlen?
Liebe Grüße,
Sarah
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Hallo,
hast Du dies hier gelesen?
"Nach dem Erschöpfungsgrundsatz § 24 MarkenG dürfen Sie gebrauchte Ware, die Sie gekauft haben auch weiter verkaufen (BGH, 24.06.04, I ZR 44/02), ES SEI DENN, dass die Ware auf dem europäischen Markt noch nicht von dem Markeninhaber vertrieben wird"
Nun mußt Du herausfinden ob dem so ist oder nicht.
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@fairytopi57 schrieb:Hallo,
ich habe eine Brief der Anwälte der Fast Fashion Brands GmBH, wegen Markenrechtsverletzung, bekommen mit der Androhung gerichtlicher Eilmaßnahmen. In meinem Fall ging es darum, dass ich Schuhe der italienischen Designermarke "Mimo Venezia" verkauft habe und der Name "Mimo" in Deutschland aber wohl markenrechtlich geschützt ist. Nach ein bisschen Recherche im Internet habe ich gesehen, dass etliche Anwälte von Mandanten berichten, die auch solche Briefe erhalten haben. Vielleicht finden sich auf diesem Weg noch weitere Betroffene und wir könnten uns austauschen? Würde mich interessieren, wie das alles bei euch ablief und vor allem auch, was am Ende raus kam? Musstet ihr Fast Fashion Brands GmBH echt Geld zahlen?
Liebe Grüße,
Sarah
Servus @fairytopi57
Es ist nicht hilfreich,
dass Du diese Frage mit einem eigens dafür eingerichteten Account stellst.
Vorab gebe ich dies zu bedenken:
Ja, es gibt eine Abmahnbranche.
Das ist die Folge von unzureichender Gesetzgebung und fehlender Überwachungsbehörden in der EU
und noch einmal ganz besonders in Deutschland.
Aber es gibt auch eine Branche,
die Abmahnungen abwehrt.
Ich meine, geht es der Abmahnbranche gut,
geht es denen auch gut.
Das ist ein Manko.
Die Firma ist nicht unbekannt.
So wurden schon Leute abgemahnt,
die Kinderkleidung verkauften
und denen z.B. die Angabe in Monaten abgeschnitten wurde (auf Mo)
oder die das selbst nichtsahnend zu abkürzten.
Problem: Man weiß nie,
wie ein Gericht entscheidet.
Oder findest Du reihenweise Berichte über erfolgreiche Abwehr solcher Abmahnungen.
Wer steckt denn hinter der Schuhmarke,
wo bezieht man sie,
woher bezieht der Händler sie?
Hier bleibt ja die Frage,
ist der VK von gebrauchter Ware überhaupt der richtige Adressat einer Abmahnung
oder müsste ein Unternehmen das nicht mit dem klären,
welcher den Namen in die Ware klebt?
Falls Du einigermaßen fit bist,
wenn es Urteile geht... lies dies:
DAS ist zumindest ein gutes Urteil für Abgemahnte.
Ich muss gestehen... die Marke MIMO an sich kenne ich gar nicht aus dem Bekleidungsbereich....
Kennt jemand da Produkte???
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ich wollte nicht unter meinem richtigen Namen posten, da sonst die Anwaltskanzlei genau weiß von wem der Post ist (die hatten einen Testkauf bei mir gemacht, genauso kam überhaupt erst die ganze Sache ins Rollen). Ich kenn mich mit juristischen Sachen überhaupt nicht gut aus, aber ich möchte denen nicht mehr liefern als das was sie schon wissen. Daher der neue Account, hoffe das ist ok 😉
Ansonsten auf jeden Fall vielen Dank für die ausführliche Antwort! Ich schaue mir die Webseite auf jeden Fall mal an.
Erfolgreiche Berichte über Abwehren dieser Abmahnung habe ich bisher noch nicht gefunden, daher die Hoffnung, dass sich hier vielleicht jemand findet, der das ganze schon hinter sich hat.
Das Problem ist, dass die mir Gewerblichkeit unterstellen (obwohl ich 100% privat verkaufe). Sie begründen das damit, dass ich zu viele Anzeigen habe.
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Servus @fairytopi57
In Deinem Eingangsposting las sich das nach Abmahnung wegen Verwendung einer geschützten Marke.
Jetzt geht es also darüber hinaus noch um die Behauptung des gewerblichen Verkaufs?
Nun - das ist nochmal eine ganz andere Hausnummer.
Markenrecht ist das eine...
da ist das verlinkte Urteil schon der Ansatz einer Argumentation,
wenn auch dort das Gericht betont hat,
es komme immer auf den Einzelfall an.
Leider gibt es durchaus Fehler,
wenn es um die Frage geht,
WAS überhaupt geschützt werden kann.
Mitunter scheint es den Zuständigen da an Wortschatz zu fehlen.
Wer weiß.
Was den Vorwurf des scheinprivaten Verkaufs angeht,
da gibt es viele Abmahnung von sehr, sehr vielen unterschiedlichen Kanzleien.
Aber auch da gilt:
Es kommt auf den Einzelfall an.
In Deinem Fall kann nun gerade dazu freilich niemand etwas sagen.
Dazu kommt: Durch den zusätzlichen Vorwurf des gewerblichen Verkaufs geht es um ganz andere Summen. 😞
Stell Dir selbst einmal ganz ehrlich und offen folgende Fragen:
Verkaufst Du viele neue Artikel?
Verkaufst Du womöglich eher in einer Sparte?
Verkaufst Du bei Kleidung unterschiedliche Größen?
Verkaufst Du schon regelmäßig und/oder nachhaltig und dabei vielleicht überwiegend neue Waren?
Ist Dein Accountname womöglich mit einer gewerblichen Tätigkeit in Verbindung zu bringen?
(Billigshop, allesneu.... was immer)?
Sind Deine "Abschlussfloskeln" womöglich AGB-artig?
Trifft irgendwas davon zu oder gar mehrer Punkte,
dann solltest Du das NICHT ohne Rechtsbeistand abkaspern.
Wie Du bestimmt schon gesehen hast,
und Du bist auch schon auf etwas Entsprechendes hingewiesen worden,
gibt es diverse Anwälte,
welche auf ihren Sites das Thema an sich
oder spezielle Abmahnkanzleien nennen,
um mitzuteilen,
dass sie damit schon mal in Kontakt gewesen sind.
Einige werben für solche Fälle mit Pauschalpreisen.
Das heißt, Dein Kostenrisiko ist vorher absehbar.
Mehr oder weniger jedenfalls.
Das läuft dann z.B. so,
dass Du dem RA schilderst,
was es zu schildern gibt... wobei das nicht immer von Interesse ist
und der wird in sehr vielen Fällen einen "Vergleich" aushandeln.
Soll heißen: Er bekommt seine Pauschale von Dir
und der Abmahner will dann auch noch was.
Allerdings weniger als am Anfang.
Die Unterlassungserklärung wird dann von Deinem Vertreter überarbeitet
oder sie ist ganz vom Tisch.
Die erste Variante ist am wahrscheinlichsten.
Die Pauschale,
welche man dann dem RA zahlt, deckt in der Regel NICHT eine Verfahrensvertretung ab,
sondern ist nur für den - wie ich meine - relativ gleichartigen Schriftverkehr.
Mehr geht auch kaum für diese Pauschalpreise.
Willst Du wirklich in den Clinch gehen,
kostete das im Gros der Fälle extra.
Manchmal kommt ein Betroffener so billiger raus.
Manchmal nicht.
Bei Vergleichen geht kaum einer damit hausieren oder könnte womöglich auch die Verschwiegenheit erklärt haben.
Private Nutzer abzumahnen,
ist ein lukratives Geschäft.
Die meisten sind geflasht von den Vorwürfen,
den Unsummen,
die sie nicht verstehen
und dem Problem,
dass sie die Situation so gar nicht einzuschätzen vermögen.
Das ist schon bei Filesharingabmahnungen so.
Da gibt es aber wenigstens noch einen "Beweis" über eine IP...
Eine Diskussion,
was die wirklich an Aussagekraft hat,
lasse ich hier mal weg,
aber bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen geht es zunächst NUR um die subjektive Einschätzung
oder gar nur Behauptung eines Gegenübers,
dass ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß vorliegt.
DAS ALLEIN reicht schon,
um das Gegenüber - in diesem Fall Dich - in ein Thema zu ziehen,
das Dir vermutlich ganz fern liegt.
Du dürftest weder eine Ahnung vom Wettbewerbsrecht haben
noch von dessen Intentionen.
Nicht von den rechtlichen Folgen
oder Deinen Chancen.
Das ist doch wunderbar... für Dein Gegenüber.
Wenn man einigermaßen sicher ist,
dass man nicht in gewerblichen Umfang angeboten hat,
kann man es wagen.
Bist Du nicht sicher,
kannst Du es nicht wagen.
Noch etwas zum Bedenken:
1. Die Möglichkeit zur Abmahnung unter Wettbewerbern ist aus zwei Gründen geschaffen worden:
a) Der Staat wollte Geld sparen und die Verstöße gegen das UWG durch die Wettbewerber selbst abgestellt sehen.
b) Es dient aber in jedem Fall dazu, MISSSTÄNDE abzustellen. In erster Linie sogar.
Soll heißen: Etwas läuft nicht korrekt, ein Mitbewerber verschafft sich Vorteile. DAS soll zeitnah beendet werden.
Eventuelle Kosten sind z.B. der Aufwand,
den der Mitbewerber hat, der sich übervorteilt fühlt.
Die Abmahnungen heutzutage sind sehr, sehr weit von dieser Idee entfernt.
b) Würden Behörden zuständig sein, MÜSSTEN sie das mildeste Mittel wählen,
wenn sie sich nicht angreifbar machen wollten. Ja, ich weiß, so handeln nicht alle....
Das mildeste Mittel ist jedenfalls nicht eine umfangreiche Kostennote,
wie Abgemahnte sie meistens erleben.
2. Ebay muss bei rechtlichen Interessen von Dritten die Anschriften eines Nutzers herausgeben.
Da braucht es keinen Probekauf...
Eigentlich. 😉