10-08-2019 14:21
Hallo,
ich habe eine Brief der Anwälte der Fast Fashion Brands GmBH, wegen Markenrechtsverletzung, bekommen mit der Androhung gerichtlicher Eilmaßnahmen. In meinem Fall ging es darum, dass ich Schuhe der italienischen Designermarke "Mimo Venezia" verkauft habe und der Name "Mimo" in Deutschland aber wohl markenrechtlich geschützt ist. Nach ein bisschen Recherche im Internet habe ich gesehen, dass etliche Anwälte von Mandanten berichten, die auch solche Briefe erhalten haben. Vielleicht finden sich auf diesem Weg noch weitere Betroffene und wir könnten uns austauschen? Würde mich interessieren, wie das alles bei euch ablief und vor allem auch, was am Ende raus kam? Musstet ihr Fast Fashion Brands GmBH echt Geld zahlen?
Liebe Grüße,
Sarah
Hallo,
hast Du dies hier gelesen?
"Nach dem Erschöpfungsgrundsatz § 24 MarkenG dürfen Sie gebrauchte Ware, die Sie gekauft haben auch weiter verkaufen (BGH, 24.06.04, I ZR 44/02), ES SEI DENN, dass die Ware auf dem europäischen Markt noch nicht von dem Markeninhaber vertrieben wird"
Nun mußt Du herausfinden ob dem so ist oder nicht.