15-10-2017 10:57
Hier deine Artikel @corina438
verkauft wurden beide, du meinst sicher nicht bezahlt.
Verkauf am 02.08.17, da wirst du keine Provision wiederbekommen, Grund Frist erfolgreich verschlafen
Verkauf am 13.09.2017, da könnte es noch so eben klappen wenn du bis ca. 19:20 Uhr heute abend einen nicht bezahlten Artikel meldest und die Unstimmigkeit nach 4 Tagen ( 4x 24 Stunden zeitgenau ) wieder schließt.
@corina438 schrieb:meiner Damenuhr von Michael Kros ist noch nicht verkauft worden und Kerzenständer auch nicht bitte Provision gut schreiben
MfG
hier deine Verkäufe:
wenn nicht gezahlt wurde würde ich es Ebay mitteilen, also öffne entsprechende Nichtzahlerfälle:
Wenn der VK eine Nichtzahlung meldet - Fall öffnet - und nach 4 Tagen schließt, bekommt der Vk seine Provision zurück und der Käufer bekommt einen Vermerk , der natürlich nicht von anderen gesehen werden kann!
Wenn es alle VK machen würden, hätten diese Käufer keine Möglichkeit mehr ihr Unwesen zu treiben!
Man kann solche Käufer mit mindestens 2 Vermerken ausschließen!
Denke aber auch daran, dass Du den mit dem Kunden geschlossenen Kaufvertrag
je nach Wert, per Mail.... Einschreiben..
mit einer angemessenen Frist von mindestens 1o Werktagen noch schriftlich deinen Rücktritt vom Kaufvertrag erklärst,
– wenn bis zum xx.xx.2017, kein Geld von Ihnen bei mir eingeht – wegen Nichtzahlung Ihrerseits.
– Unser Kaufvertrag gilt dann als nichtig.
denn die Nichtzahlermeldung hebt den Kaufvertrag nicht auf
sondern bringt dir nur deine Provision wieder!