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Darf ich das ja oder nein?

http://www.ebay.de/itm/111295190842?ssPageName=STRK:MESOX:IT&_trksid=p3984.m1559.l2648

 

 

habe folgenden text dazu bekommen.

 

Als eingetragene Händler (unter anderem von Ebay genehmigtem Account) von verschieden Konsolen und Spielen, können wir rechtliche Schritte gegen irreführende Auktionen einleiten. Da Ihre Auktion gegen verschiedene Wettbewerbsgesetze verstößt, haben wir jederzeit (auch ohne bei Ihrer Auktion mit zu bieten) die Möglichkeit uns gegen solche Irreführenden und geschäftsschädigenden Auktionen zu wehren. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das zu Zwecken des Wettbewerbs im geschäftlichen Verkehr erfolgte Irreführende Handeln wettbewerbswidrig sein und Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche (§§ 1, 3 UWG) nach sich ziehen. Zu untersuchen gilt es daher, ob und unter welchen Umständen die einzelnen Arten der Auktion als sittenwidrig i.S.d. § 1 UWG anzusehen sind und ob sie eine Irreführung der Verbraucher gem. § 3 UWG bewirken können. § 3 Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen.

Wie sie an den Geboten für ihre Spiele erkennen, sind ihre Auktionen in beabsichtigter weise (da mehrmals darauf hingewiesen und nicht geändert) eingestellt. Das Spiel Super Mario für N64 ist bereits für 14,00€ per Sofortkauf zu haben anstatt für 195,99€.http://www.ebay.de/itm/Super-Mario-64-fuer-N64-Nintendo-64-TOPSPIEL-mit-Kultstat...

Das Grunddelikt des Betruges § 263StGB lautet:

Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. 

 

 

 

Aber ich habe es doch sogar oben hin geschrieben? 

und natürlich auch in der beschreibung sorry, aber wer kauft schon etwas ohne es zu lesen..... ich meine die spiele könnten ja auch alle defekt etc sein und dann bieten die Leute auch ohne es zu lesen? 

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   Das ist ja jetzt der Kracher !

 

I love it - Danke dafür (an den aufmeksamen Forenhelfer) !

 

Zur Auklärung - ich hab Dein Angebot auch an Ebay gemeldet - so was macht man nicht *Zeigefingerheb und böse guck*:

 

http://community.ebay.de/t5/Kaufen-bei-eBay/Bewu%C3%9Fte-Irref%C3%BChrung-Wie-kann-ich-andere-Mitgli...

 

Ach, und um Deine Frage zu beantworten - Nein, das darf man nicht !

*lol*

 

Schlagen die Pappenverkäufer jetzt sogar selbst hier auf und bitten um Hilfe?

 

*vorlauterlachenaufdieschenkelklopfundmagenstechenhabe*

mit deinen detaillierte bewertungen und solchen kommentaren

 

 

  • Antwort von kirafinka (12.02.14 22:37):
    @lorelei188 ficxk dich mfg

 

sollte man dich SOFORT sperren

 

 

 

 

Ach, übrigens, du weißt doch eigentlich, wie man es richtig macht.

 

Deine Flexi-Hundeleinen-Sammlung - Sammlungen kann ein privater VK ja schon mal haben - löst du ja auch nicht auf, indem du alle auf einem Bild ablichtest, sondern jede einzelne.

Geht doch.

 

Oder ist das etwa gar keine Sammlungsauflösung? Wird doch kein priwerblicher VK von Hundeleinen sein, gell?

 

Welche Frage! Da geht aber jetzt einem die Muffe, gell?

 

Nehe! Das darfst du nicht.

Und warum man das nicht darf, sollte dir auch klar sein.

Wer ne SAMMLUNG anbietet und auch eine abbildet, tut das weshalb?

 

Jetzt würde mich nur interessieren, wie du es nun anstellen möchtest, die 2x versteigerte Sammlung (Einmal heute und einmal am 5.) auch 2x zu liefern.

Viel Freude bei der Schlittenfahrt!

 

 

 

Anscheinend hat der Verkäufer noch nicht ausgelernt..............................

 

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=111296060212&fromMakeTrack=true#ht_96wt_956

 

wer hier noch etwas kauft ist wahrscheinlich selber schuld.

Mann, da gibts doch heute tatsächlich nochmal so richtig was zum Lachen Smiley (Zunge)

 

Für Kira:

Nein, das ist nicht erlaubt.

Wenn man ein Spiel verauft, dann fotografiert auch nur ein Spiel und schreibt nicht "Sammlung" in die Titelzeile (und auch nicht Sammungsauflösung) - und erwähnt dann irgendwo im ellenlangen Fließtext, dass man nur ein Spiel verkauft und man alles ganz genau lesen soll usw. usf.

 

Wenn Du nur auf Deine Sammlung hinweisen wolltest, dann hättest Du korrekterweise unter das selbstverständlich übersichtlich gestaltete Angebot mit dem Foto des einen Spiels geschrieben:

"Habe noch weitere Spiele im Angebot, da ich meine Sammlung auflöse. Schauen Sie sich doch meine anderen Angebote an."

 

DAS wäre erlaubt.

Das was Du da betreibst in D*****fang - und das weißt Du doch ganz genau.

Wie feist ist das denn?????

 


Du wurdest schon mehrfach gemeldet...

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