19-03-2014 12:48 - bearbeitet 19-03-2014 12:50
Darf man einen Follower Anschreiben und Fragen , was für Erfahrungen er mit einem Bieter gemacht hat, der sein eigenes Bewertungsprofil ausgeblendet hat?
Bin mir einfach unsicher, ob ich einem Spassbieter aufsitze, oder jemandem, der alles sehr langsam angeht. Mein "Bieter" antwortet und zahlt einfach nicht. Die Anzahl seiner Tätigkeiten steigt unaufhörlich, so dass ich davon ausgehe, dass er weder krank noch verreist ist. Sein Bewertungsprofil hat er leider ausgeblendet, so dass ich mich nicht daran orientieren kann. Bin jetzt durch Zufall auf einen Follower von ihm gestossen und weiss nicht, ob ich diesen wegen ihm Anschreiben darf. Ich möchte niemandem Unrecht tun, auf der anderen Seite, wüsste ich aber auch gerne, wo ich dran bin, damit ich ihn ganz bei mir ausschliessen kann.
Mit ratlosen Grüssen
cafdkar
@cafdkar schrieb:Darf man einen Follower Anschreiben und Fragen , was für Erfahrungen er mit einem Bieter gemacht hat, der sein eigenes Bewertungsprofil ausgeblendet hat?
Bin mir einfach unsicher, ob ich einem Spassbieter aufsitze, oder jemandem, der alles sehr langsam angeht. Mein "Bieter" antwortet und zahlt einfach nicht. Die Anzahl seiner Tätigkeiten steigt unaufhörlich, so dass ich davon ausgehe, dass er weder krank noch verreist ist. Sein Bewertungsprofil hat er leider ausgeblendet, so dass ich mich nicht daran orientieren kann. Bin jetzt durch Zufall auf einen Follower von ihm gestossen und weiss nicht, ob ich diesen wegen ihm Anschreiben darf. Ich möchte niemandem Unrecht tun, auf der anderen Seite, wüsste ich aber auch gerne, wo ich dran bin, damit ich ihn ganz bei mir ausschliessen kann.
Mit ratlosen Grüssen
cafdkar
Wozu brauchst Du dazu die Meinung eines anderen?
Was hilft es Dir denn, wenn dieser Dir sagt, dass er bei dem auch nicht bezahlt hat?
Dein Kaufvertrag mit dem Nichtzahler besteht trotzdem.
Öffne einen Fall wegen Nichtzahlung, schließe den mit Verwarnung nach 4 Tagen, kündige den Kaufvertrag wegen der Nichtzahlung und setze den Nichtzahler auf Deine Sperrliste. Fertig.
Mir ist das ganz egal, was andere sagen - wer bei MIR nicht bezahlt, darf bei MIR auch nicht mehr einkaufen. Ganz einfach 😉
Was würde Dir das anschreiben jetzt bringen? Du hast den Käufer doch schon an der Backe.
Wie lange ist der Kauf denn her?
Für gewöhnlich ist der Ablauf in etwa so:
Der größte Teil der VK hier wartet geduldig so ca. eine Woche. Dann wird erstmal eine Zahlungsinfo verschickt, so quasi als Erinnerung.
Nach ca. 10 Tagen fragen die meisten nett und höflich nach, ob es denn mit der Zahlung ein Problem gab.
Ist dann immer noch Funkstille, eröffne ich nach 14 Tagen einen Fall wg. nicht bezahlten Artikel. Manche geben dem K auch länger Zeit.
4 Tage nach Falleröffnung kannst Du diesen mit Verwarnung für den K schließen. Dann gibt es auch von ebay die Verkaufsprovision zurück.
Wenn der K nicht zahlt, solltest Du ihm zur Sicherheit schriftlich den Kaufvertrag kündigen. Ansonsten hat er auch weiterhin Anspruch auf den Artikel und könnte den auch erst in 6 Monaten bezahlten.
Du kannst natürlich auch zivilrechtlich gegen den K vorgehen und auf Zahlung des Artikels bestehen...
Und zum Antworten einfach auf Kommentare klicken.
"Bin mir einfach unsicher, ob ich einem Spassbieter aufsitze"
Dann warte doch einfach ab.
Was bringt dir das?
Egal was dir sein Follower antwortet, beeinflusst das nicht die rechtliche Gültigkeit des Kaufvertrages.
Wenn die Zahlung nicht eingeht, kannst du einen nicht bezahlten Artikel melden und den Käufer schriftliche darauf hinweisen, dass du aufgrund der ausbleibenden Zahlung vom Kaufvertrag zurücktrittst.