abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Darf man Follower Anschreiben und Fragen, was für Erfahrungen sie mit einem Bieter gemacht haben?

Darf man einen Follower Anschreiben und Fragen , was für Erfahrungen er mit einem Bieter gemacht hat, der sein eigenes Bewertungsprofil ausgeblendet hat?

 

Bin mir einfach unsicher, ob ich einem Spassbieter aufsitze, oder jemandem, der alles sehr langsam angeht. Mein "Bieter" antwortet und zahlt einfach nicht. Die Anzahl seiner Tätigkeiten steigt unaufhörlich, so dass ich davon ausgehe, dass er weder krank noch verreist ist. Sein Bewertungsprofil hat er leider ausgeblendet, so dass ich mich nicht daran orientieren kann. Bin jetzt durch Zufall auf einen Follower von ihm gestossen und weiss nicht, ob ich diesen wegen ihm Anschreiben darf. Ich möchte niemandem Unrecht tun, auf der anderen Seite, wüsste ich aber auch gerne, wo ich dran bin, damit ich ihn ganz bei mir ausschliessen kann.

 

Mit ratlosen Grüssen

cafdkar

 

 

Gesamtes Thema betrachten

@cafdkar schrieb:

Darf man einen Follower Anschreiben und Fragen , was für Erfahrungen er mit einem Bieter gemacht hat, der sein eigenes Bewertungsprofil ausgeblendet hat?

 

Bin mir einfach unsicher, ob ich einem Spassbieter aufsitze, oder jemandem, der alles sehr langsam angeht. Mein "Bieter" antwortet und zahlt einfach nicht. Die Anzahl seiner Tätigkeiten steigt unaufhörlich, so dass ich davon ausgehe, dass er weder krank noch verreist ist. Sein Bewertungsprofil hat er leider ausgeblendet, so dass ich mich nicht daran orientieren kann. Bin jetzt durch Zufall auf einen Follower von ihm gestossen und weiss nicht, ob ich diesen wegen ihm Anschreiben darf. Ich möchte niemandem Unrecht tun, auf der anderen Seite, wüsste ich aber auch gerne, wo ich dran bin, damit ich ihn ganz bei mir ausschliessen kann.

 

Mit ratlosen Grüssen

cafdkar

 

 


Wozu brauchst Du dazu die Meinung eines anderen?

Was hilft es Dir denn, wenn dieser Dir sagt, dass er bei dem auch nicht bezahlt hat?

 

Dein Kaufvertrag mit dem Nichtzahler besteht trotzdem.

Öffne einen Fall wegen Nichtzahlung, schließe den mit Verwarnung nach 4 Tagen, kündige den Kaufvertrag wegen der Nichtzahlung und setze den Nichtzahler auf Deine Sperrliste. Fertig.

 

Mir ist das ganz egal, was andere sagen - wer bei MIR nicht bezahlt, darf bei MIR auch nicht mehr einkaufen. Ganz einfach 😉

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder