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Das " neue EU-Recht"

pearl_morgan
Auf Erkundungstour

Hallo,

 

habe das jetzt schon so oft in anderen Auktionen gelesen:

"...darum muss ich auf das neue Eu-recht hinweisen...." o.ä.

 

Ich muss einfach mal fragen:

Was bitte soll das sein dieses "neue EU-Recht"???

 

VG

 

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Es gibt EU-Richtlinien, die z.B. Deutschland verpflichtet haben, die gesetzliche Gewährleistung von 6 Monaten auf 24 Monate anzuheben. Aber bei uns GILT nur das BGB. Und da stehen jetzt 24 Monate drin seit 2002 oder so.

 

Aber IMMER schon hat auch der Privatverkäufer Gewährleistung geben müssen. Das war schon 1948 im BGB so! Da wußte das nur keiner, wenn er einen gebrauchten Kühlschrank über eine Kleinanzeige verkauft hat.

 

Und IMMER schon konnte der Privatverkäufer ganz einfach die Gewährleistung ausschließen. Er mußte es nur VORHER klarmachen. Und daran hat sich nichts geändert.

 

Der gewerbliche Verkäufer darf auch die Gewährleistung verkürzen (wenn er es vorher sagt): Bei Gebrauchtwaren von 24 Monaten auf 12 Monate.

 

Wer aber heute "wegen des EU-Rechts" die Gewährleistung ausschließt, baut sich eine Falle: Weil er herumfabuliert und Gesetze erfindet, schließt er die Gewährleistung "nach dem falschen Recht" aus. Genau so unsinnig wäre: "Unter Hinweis auf das neue Scheidungsrechts schließe  ich die Gewährleistung aus."

 

Damit kann der Ausschluß komplett unwirksam sein, weil er rechtlicher Blödsinn ist.

 

Deshalb NUR schreiben: "Privatverkauf, ich mache von meinem Recht Gebrauch, die Gewährleistung auszuschließen."

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