07-09-2012 16:21
Hallo, ich habe heute nicht beabsichtigt teure Schuhe zum Sofort-Kauf für 1€ eingestellt. Klar, mein Fehler, haber Menschen machen fehler, nun wollte ich natürlich die Transaktion abbrechen, aber der Käufer hat diesem nicht zugestimmt, aber Ebay hat dazu dann geschrieben:
Dieser Fall ist geschlossen. Der Käufer hat die Anfrage des Verkäufers, diese Transaktion zu beenden, abgelehnt.
Was bedeutet das nun für mich? Das der Käufer sich nun damit abwinden muss und ich den Artikel behalten darf?
ich selbst habe diesen account zufällig vor 3 tagen bekommen, ging eigentlich um einen anderen abgreifer...
habe sofort die letzten vk angeschrieben...
aber dieser funkelnde name ist mir vor langer zeit schon mal im gleichen zusammenhang untergekommen.
http://www.ebay.de/itm/271044584335
bei seinen alten angeboten hat er ja noch nicht mal eine korrekte widerrufsbelehrung ???
Da kriegt man echt das kalte Koxxen.
tienemc, dreh den Spiess einfach mal um.
Sollte er dich weiter behelligen und eine negative BW wie bei den anderen abgeben,würdest du gegen ihn vorgehen.
Der arbeitet mit System und ein Richter würde das sicher genauso sehen.Kannst ihm ja mal ein paar Artikelnummern nennen,um zu zeigen, dass du Bescheid weisst:
Er soll dir nur noch seine Kontonummer zwecks Rückerstattung nennen.
das ist ja der knaller.... werde ich sofort speichern...
http://toolhaus.org/cgi-bin/negs-de?User=eknuf1969+&Dirn=Abgegebene
für den betrüber in seinen bewertungen würde ich so eine gestalt anzeigen !!!
Hallo,
ich denke nicht, dass das eine Rolle spielt.
Lass dich bloss nicht verrückt machen,genau darauf zielen viele 1 €-Sofortkäufer.
Deinem Käufer ist so etwas auch gerade passiert
Er hat dann wiedereingestellt
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=271048685424
Ich bezweifle doch stark, dass er den Artikel zweimal hatte und den ersten auch für 1€ abgegeben hat.
Wenn du überhaupt noch mal mit dem Käufer mailst, kannst ihn ja mal drauf ansprechen.
Ansonsten würde ich ihn links liegen lassen.
Dass der Kaufvertrag durch seine Zahlung rechtskräftig wird, ist auch Unsinn.
ob er nun ablehnt oder nicht, ist relativ wumpe.
hebe dir alle mails auf und fertig...
bei der ware wird er kein allzugroßes spektakel veranstalten.
das teil will er natürlich:
Lass dich gar nicht erst unter Druck setzen. Den Irrtum nach §119 erklären, alles ausdrucken und sichern. Wenn tatsächlich Geld kommt nach den Kontodaten des K fragen, zur Rücküberweisung. Wenn er keine nennt zur Not zur Bank gehen und die Zahlung zurück schicken.
Dein K weiß ganz genau, dass er damit vor Gericht keine Chance hätte, deshalb wird er den Weg auch mit Sicherheit nicht gehen.
Lass ihn drohen und schalt auf Durchzug.
hatte dich gerade angeschrieben, kein leichter kunde...aber immerhin mal ein gewerblicher 1,- schnapper, hat man ja selten.
gut, ich würde mich da nicht weiter bedrohen lassen, auch würde ich keine entschädigung an ihn zahlen...
"Sie bieten hier auf High Heels von der Marke Blink by Bronx."
somit wäre der einstellirrtum offensichtlich.
http://www.ebay.de/sch/m.html?_from=&_nkw=&_armrs=1&_ssn=eknuf1969&_ipg=200&rt=nc
manchmal gehen teure möbel nicht so gut, da braucht es andere quellen....
Du musst ihm den Irrtum erklären und den § schicken.
Hallo, ich hoffe, du kannst Dich noch auf diesen § berufen:
§ 119 BGB Anfechtbarkeit wegen Irrtums
Das müßte ja auch deinem K einleuchten.
Bei Google findest du eine ganze menge über diesen Irrtums-§.
Drück dir die Daumen.
LG ete210
Spielt es eine Rolle ob ich nur geschrieben habe, dass ich einen Fehler gemacht habe und den Artikel so nicht verkaufen wollte, und dann erst später auf den §119 verweiße, oder hätte das in der ersten Mail schon geschehen müssen?
Naja er droht nun mit Anwalt und so. Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass das etwas für ihn bringt, oder?
Käuferaccount?
Wenn du ihm den §119 erklärst ,hat er keinen Anspruch.
Das will ihn eben nicht einläuchten, er meint, weil er das Geld schon überwießen hat, ist der Kauf rechtskräftig
*Abfinden, meine ich natürlich!