Drohung mit anwalt

Ein Käufer droht mir mit Anwalt wenn ich den Artikel nicht zurück nehme

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@majasdad2011 schrieb:
Ein Käufer droht mir mit Anwalt wenn ich den Artikel nicht zurück nehme

@majasdad2011

 

Negative BewertungGebrauchte Ware als Neuware verkauft!Käufer:
a***9 ( 422Türkisfarbener Stern für 100 bis 499 Bewertungspunkte)
Im letzten Monat
 
  • Ergänzungskommentar von a***9 (06.12.15 13:23):
    Käufer fordert Versandkosten 7,49€, als DHL-Päckchen für 3,95 € wird versendet!
 🌸Neue Superfit Winterstiefel Gr.29🌸 (Nr.151895124244)EUR 29,01Artikel aufrufen 🌸Neue Superfit Winterstiefel Gr.29🌸
 

 

Stimmt denn, was der Käufer behauptet?

 

Wenn ja, dann nimm zurück und erstatte alle Kosten.

Wenn nein, dann kann er mit Anwalt "drohen" soviel er will.

 

Wenn er allerdings mit Paypal gezahlt hat, dann braucht er gar keinen Anwalt, um sein Geld zurückzubekommen. Dann wird Paypal das regeln und ihm sein (bzw. Dein) Geld zurückerstatten.

Antworten (5)

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Wenn Du von Deinem Artikel überzeugt bist..

brauchst Du keinen Anwalt/Gericht fürchten....
Leider bietest Du PP an....
Nimm PP aus Deinen Artikeln raus...
Als PVK brauchst kein PP...

 

Hoffentlich hat Dein Käufer mit PP gezahlt !

 

ICH liebe diese VK, die sich noch einen Zusatzverdienst bei den VSK gönnen.

 

Du kannst froh sein, dass Dein K nicht sofort bei PP einen "nicht erhaltenen Artikel" gemeldet hat.

Hm...warum droht er mit Anwalt ?

War der Artikel nicht Neu...ungetragen ?

 

Und Du schließt natürlich (leider) nicht im Text aus....kein Umtausch, keine Rücknahmen, Privatverkauf??

 

Du kannst deinen Beitrag über "Bearbeiten" ergänzen


@majasdad2011 schrieb:
Ein Käufer droht mir mit Anwalt wenn ich den Artikel nicht zurück nehme

Hallo @majasdad2011 😃

 

Das hier? http://www.ebay.de/itm/Neue-Superfit-Winterstiefel-Gr-29-/151895124244

 

Der Käufer ist in der Beweispflicht. Er hat zunächst "nur" ein Recht auf Nacherfüllung (Lieferung neuer Schuhe), wenn du denn wirklich keine neuen Schuhe verschickt haben solltest.

Woran macht er das "nicht neu" fest?

 

Wenn er dir sicher zugestellt ne datierte Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat und ihr euch nicht einigt, kann er das dann mit RA versuchen. Der müsste das aber formal auch abarbeiten. Dann ginge es um Minderung oder Rücktritt.

 

Er könnte dir auch Arglist unterstellen und anfechten. Auch da liegt die Last des Beweises bei ihm.

 

Aber mal ganz pragmatisch: Nimm zurück und stell neu ein. Aber ich würde mir schon vorher Fotos senden lassen.

 


@majasdad2011 schrieb:
Ein Käufer droht mir mit Anwalt wenn ich den Artikel nicht zurück nehme

@majasdad2011

 

 

 

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