Durch Änderung des Bewertungssystems massenhaft Spassbieter . Was soll das ?

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07-11-2017 11:00
Durch das Ändern des Bewertungssystems habe ich allein in den letzten 4 Wochen zwei Spassbieter gehabt. Heißt im Klartext :Artikel ersteigert , nicht bezahlt . Diesen ≠ Käufern ≠ passiert nichts. Hier bedarf es dringend Abhilfe , zurück zum alten System!
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Hallo @Anonymous,
da anscheinend keiner mehr Lust hat, darauf zu antworten:
Ist fast 10 Jahre her, dass Käufer nur grün bewertet werden können.
Käufer kann man sich nicht aussuchen. Man würde es also erst nach dem Kauf sehen können und da wäre es zu spät.
Es kann ein Problemfall wegen Nichtzahlung gemeldet werden. Das führt nach fristgerechter Schließung zu einem Eintrag ins
Konto des Nichtzahlers. Nichtzahler kann man vom Bieten bzw. Kaufen ausschließen.
Die Einstellungen dazu findest Du unter eBay-Konto und eingeschränkter Käuferkreis.
Grüße
moebel-halser
Antworten (3)
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Deine Aussage stimmt so nicht ganz . Ich finde zwar auch schlecht dass man Käufer nicht mehr negativ bewerten kann. Denn
viele hätten es wirklich verdient. Man kann sie aber anders und auch wirkungsvoll bestrafen. Das ist aber für einen anderen
ebayer (leider) nicht sichtbar, und zwar wie folgt : Bei Spassbieter eröffnest Du nach deinem Ermessen (ich würde es nach
ca. zwei Wochen tun) einen "Nichtzahler-Fall". Du kannst den vermeintlichen Käufer vorab freundlich per mail noch daran
erinnern, dass der Betrag noch aussteht. Tut sich dann nichts, eröffne einen Nichtzahler-Fall, und genauso wichtig schließe
den "Fall" wieder nach frühestens 4 Tagen (oder etwas später). Da wirst Du abgefragt, ob der Käufer bezahlt hat, das musst Du
verneinen, dann wird der Käufer verwarnt, und im 3 oder 4. Wiederholungsfalle wird er dann als Käufer bei ebay gesperrt.
Und zusätzlich, du bekommst dein Verkäufergebühren wieder zurück. Denn wenn ebay nicht informiert wird, unternimmt ebay
auch nichts.
Nur das ist ein Mangel bei ebay : Über diesen Vorgang und diese Verfahrensweise sind die Info`s bei ebay sehr spärlich.
Kann man so erklären : Ebay ist eine Verkaufsplattform. Je mehr verkauft wird, desto mehr verdient ebay. Die hier beschriebene
Verfahrensweise bei Nichtzahler schmälert die Verkaufprovision eher.
Sollen sich die Käufer und Verkäufer doch alleine streiten, denkt vielleicht ebay, ist nicht gerade kundenfreundlich !
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Hallo @Anonymous
Nur auf Grund dessen das du keinen Nichtzahler Fall aufgemacht hast hab ich denn jetzt wahrscheinlich an der Backe mein Käufer zahlt nämlich gerade auch nicht.
Mach doch bitte einen Fall auf Konflikt Melden Käufer zahlt nicht und gut is .
Das Bewertungssystem hat damit nichts zu tun .Käufer können nicht Rot bewertet werden.

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AKTUALISIERT: Änderungen am Bewertungssystem
Donnerstag, 22. Mai 2008 | 17:53 Uhr MEZ
Liebe eBay-Mitglieder,
wir haben Ihnen am 7. Mai bereits die Änderungen am eBay-Bewertungssystem in einer eBay-News angekündigt.
Ab sofort sind diese Änderungen am Bewertungssystem in Kraft getreten.
Details zu den Änderungen finden Sie auf unserer Informationsseite. Besuchen Sie auch unser Bewertungsforum. Hier können Sie mit anderen eBay-Mitgliedern über die Änderungen diskutieren.
Herzliche Grüße
Ihr eBay-Team
Mittwoch, 7. Mai 2008 | 16:11 Uhr MEZ
Liebe eBay-Mitglieder,
wir haben bereits Anfang des Jahres verschiedene Änderungen am eBay-Bewertungssystem angekündigt. Ab Mitte Mai werden wir diese Änderungen umsetzen. In dieser eBay-News erfahren Sie Details zu den Änderungen. Gleichzeitig möchten wir Ihnen aber auch die Gründe für die Veränderungen im Bewertungssystem erläutern.
Was ändert sich ab voraussichtlich 22. Mai?
Verkäufer können keine negative oder neutrale Bewertung mehr abgeben – für Käufer ändert sich in dieser Beziehung nichts.
Auch mehrfache Bewertungen durch einen Handelspartner werden gezählt, wenn sie in verschiedenen Kalenderwochen erfolgen. Dies greift bereits seit einigen Wochen für laufende Transaktionen. Ab 22. Mai werden nun solche Mehrfachbewertungen auch rückwirkend gezählt. Hierdurch wird sich die Anzahl der Bewertungen bei vielen Mitgliedern erhöhen.
Abgegebene negative und neutrale Bewertungen werden gelöscht, wenn ein eBay-Mitglied suspendiert wird.
Negative und neutrale Käuferbewertungen werden im Bewertungsprofil des Verkäufers gelöscht, wenn der Käufer nicht auf eine gemeldete Unstimmigkeit wegen eines nicht bezahlten Artikels reagiert.
Eine Bewertungsabgabe wird bis zu 60 Tage (statt bisher 90 Tage) nach der Transaktion möglich sein.
Der Anteil an positiven Bewertungen wird auf Basis der vergangenen 12 Monate berechnet werden – bisher beruhte die Prozentzahl auf dem gesamten Zeitraum der Mitgliedschaft.
Bei der Berechnung des Anteils an positiven Bewertungen werden alle erhaltenen Bewertungen einbezogen - also neben den negativen und positiven auch die neutralen Bewertungen.
PowerSeller, die länger als 12 Monate bei eBay angemeldet sind, können frühestens 7 Tage nach Transaktionsende negativ oder neutral bewertet werden.
Der Prozess zur einvernehmlichen Rücknahme von Bewertungen wird mit der Einführung der Neuerungen abgeschaltet.
Warum sind diese Veränderungen notwendig geworden?
Die Bewertungen sind eine Grundlage dafür, dass einander fremde Personen vertrauensvoll Geld und Waren austauschen. Vor allem Käufer sind auf möglichst ehrliche Bewertungen ihrer Vorgänger angewiesen. Lange Zeit hat dieses System sehr gut funktioniert und die Bewertungen spiegelten die Seriosität von eBay-Verkäufern wider.
Mit der Weiterentwicklung des Marktplatzes hat sich das Bewertungsverhalten der eBay-Mitglieder verändert und Käufer haben aus Angst vor Rachebewertungen selbst bei einer schlechten Kauferfahrung oft nicht ehrlich bewertet. Dies erschwerte anderen Käufern, zwischen wirklich guten und weniger vertrauenswürdigen Verkäufern zu unterscheiden. Zudem haben viele Käufer, die einmal eine negative Bewertung aus Rache erhalten haben, dem eBay-Marktplatz den Rücken gekehrt. Dies schadet letztlich den Verkäufern bei eBay und dem gesamten Marktplatz.
Mit den Veränderungen am Bewertungssystem sorgen wir nun dafür, dass es auch weiterhin das vertrauensbildende Instrument beim Handel auf eBay bleibt. Aber wir tragen auch den allgemeinen Entwicklungen im E-Commerce Rechnung, wo üblicherweise nur der Verkäufer bewertet wird. Dass nun auch neutrale Bewertungen in die Berechnung des Anteils positiver Bewertungen einbezogen werden, ist ein weiterer logischer Schritt, tatsächliche Kauferfahrungen im Bewertungssystem zu erfassen. Damit wird die Anzahl negativer Kauferfahrungen kontinuierlich zurückgehen.
Hierzu passt auch, dass besonders PowerSeller, als eBays beste gewerbliche Verkäufer, in Zukunft noch strengeren (Bewertungs-)Standards gerecht werden müssen, um am PowerSeller-Programm teilzunehmen:
Für Käufer, die bei einem PowerSeller kaufen, hält sich somit das Risiko einer negativen Kauferfahrung in sehr engen Grenzen.
Wir werden sehr genau beobachten und analysieren, wie sich die Änderungen am Bewertungssystem auf den Handel bei eBay und den gesamten Marktplatz auswirken und werden weitere Anpassungen vornehmen, wenn dies nötig werden sollte.
Wie können sich Verkäufer vor ungerechtfertigten negativen Bewertungen schützen?
In den vergangenen Wochen und Monaten haben wir in vielen Gesprächen mit Käufern und Verkäufern über die Bewertungsänderungen diskutiert. Dabei wurde klar, dass Verkäufer stärker als bisher vor willkürlichen Bewertungen durch Käufer geschützt werden müssen. Basierend auf den Vorschlägen der eBay-Gemeinschaft werden wir zusätzlich die folgenden Verbesserungen einführen:
Bei der Abgabe einer negativen oder neutralen Bewertung müssen Käufer künftig bestätigen, dass eine ausreichende Wartezeit auf die Lieferung der Ware verstrichen ist und dass der Käufer bereits versucht hat, sich mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen.
Für internationale Transaktionen werden bei der Bewertungsabgabe für Käufer zusätzliche Hinweise eingeblendet, die darauf verweisen, dass längere Lieferzeiten unvermeidbar sind.
Die Funktion „eingeschränkter Käuferkreis“ wird Verkäufern erlauben, Käufer vom Bieten und Kaufen auszuschließen, die schon früher gegen Regeln verstoßen haben.
Käufer die gegen eBay-Grundsätze verstoßen und das Bewertungssystem missbrauchen, können künftig schneller und einfacher gemeldet werden.
All dies unterstreicht die Wichtigkeit des Bewertungssystems und die gewachsene Verantwortung der Käufer bei der Abgabe von Bewertungen. Auch die erwähnte Abschaffung der einvernehmlichen Rücknahme verhindert, dass allzu leichtfertig mit negativen Bewertungen umgegangen wird. Für Käufer ist es dann auch nicht möglich, zunächst negativ zu bewerten und den Verkäufer durch die Aussicht auf Rücknahme zu nötigen.
Für Verkäufer ist die Bewertung auch weiterhin wichtig und sinnvoll, da sie ein kleines aber unverzichtbares Dankeschön an jeden Käufer darstellt, der seinen gekauften Artikel pünktlich bezahlt und sich dem Verkäufer gegenüber fair verhalten hat.
Wir sind überzeugt davon, dass durch diese Änderungen das Bewertungssystem als vertrauensbildendes Instrument gestärkt wird. Käufer erhalten die Möglichkeit; ehrlich zu bewerten und Verkäufer werden vor willkürlichen Bewertungen geschützt.
Besuchen Sie auch unser Bewertungsforum, in dem Sie mit anderen Käufern und Verkäufern über die Änderungen diskutieren können.
Herzliche Grüße
Ihr eBay-Team
Indes war es vermutlich möglich, Käufer mit einem grünen Punkt und einem negativen Kommentar zu belegen. Auch das ist nicht erlaubt und verstösst gegen den Grundsatz zur Manipulation von Bewertungen.
http://pages.ebay.de/help/policies/feedback-manipulation.html
explizit auch hier nachzulesen.
https://verkaeuferportal.ebay.de/bewertungssystem-einfuehrung
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Endlich mal wieder. Ist mir schon abgegangen. 🙂