18-06-2018 16:01
Du bist hier nicht beim ebay-Kundendienst gelandet, sondern im Nutzer-Forum "Mitglieder helfen Mitgliedern". Hier schrieben nur User wie Du, wir können da gar nichts klären.
Aber irgendwie passt die Geschichte nicht.
Ein Käufer kann nämlich nicht mehrmals was bei ebay melden. Er kann genau einmal melden, dass er seinen Artikel nicht bekommen hat. Wenn du dann angibst, dass er nicht bezahlt hat, ist der Keks gegessen. Ebay schließt den Fall und fertig. Einen zweiten Fall kann der Käufer nicht aufmachen.
Wenn Du das Handy dann wieder eingestellt und vorzeitig (mit Streichung von Geboten?) beendet hast, dann sind dafür Gebühren angefallen. Steht in den AGB, dass dann Gebühren anfallen. Angebote mit Geboten darf man nicht einfach wieder beenden. Macht man es doch, muss man bezahlen.
Nach Monaten kannst Du gegen die Gebühren vom ersten Verkauf auch nichts mehr machen. Da musst Du schon schneller handeln - direkt nachdem die Rechnung gekommen ist. Jetzt kannst Du nur noch bezahlen, sonst steht bald der Gerichtsvollzieher vor Deiner Tür.