14-01-2017 11:32
Ein Käufer hat eine Rückgabe gestartet und über Ebay-Plus ein Ticket von Ebay (Hermes) erhalten. Die Ware wurde am 21.12.16 verschickt und liegt offensichtlich seit dem 22.12. bei Hermes irgendwo im Depot. Wir als Verkäufer können weder einen Nachforschungsantrag stellen, noch Schadensersatzansprüche bei Hermes durchsetzen.
Die müsste der Käufer als Rücksender oder Ebay als Ticketversender tun.
Obwohl das Paket nachweislich noch im Hermes-Depot liegt, wurde am 9.01.17 unser Geld an den Käufer zurück gezahlt.
Dieser hatte einfach am Sonntag dem 8.1.17 einen Fall aufgemacht und dieser wurde innerhalb 3 min. zugunsten des Käufers geschlossen.
Nachdem ich mittlerweile 3 x mit dem Kundenservice gesprochen und 2 x in Widerruf gegangen bin, habe ich kein Recht, mein Geld zurück zu bekommen.
Für Ebay reicht es, dass der Käufer eine Sendungsnummer angegeben hat.
Obwohl die Mitarbeiter von Ebay auch bemerkt haben, dass ich die Ware nicht zurück erhalten habe, will mir niemand mein Geld wieder zurück zahlen.
Es wurde mir geraten, zivilrechtliche Schritte gegen meinen Handelspartner zu ergreifen.
Für mich ist dies Ebay.
Man rät mir also einfach nur, ich könnte Ebay ja verklagen um mein Geld (knapp 100,00 Euro) wieder zurück zu bekommen.
Ebay setzt sich hier über alle geltenden Rechte hinweg und entwendet mir mein Geld.
Diese Regelung betrifft alle Verkäufer und Käufer. Meine Ware könnte auch 2000,00 Euro Wert sein, auch dann könnte mir das passieren, wenn der Käufer eine gültige Versandnummer hat. Es wird auch nicht geprüft, ob die Ware sich in der Sendung befindet, da sie ja nicht ankommt. Er hätte auch alte Unterwäsche ins Paket legen können.
Auch für jeden Käufer ist dies gefährlich. Der Verkäufer braucht nur eine Sendungsnummer von einem Paketshop. Wenn das Paket dann unterwegs verschwindet oder nie verschickt wurde, hat auch der Verkäufer mit dem Nachweis der Sendungsnummer jedes Recht auf den Kaufbetrag. Wenn der Käufer einen Fall wegen nicht Erhalts der Ware aufmacht, wird dieser zu Gunsten des Verkäufers geschlossen, obwohl nie Ware abgeschickt wurde.
Hatte schon mal jemand einen dieser Fälle, oder ist diese Regelung neu?
Wer kann mir Tipps geben, wie ich mich dagegen wehren kann?
Wo kann man sich hinwenden, um diese Regelung zu bekämpfen.
Da dies wohl gegen jedes deutsche Handelsrecht verstößt, muß es doch Stellen geben, die sich dafür verantwortlich sehen.
Vielen Dank für eure Rückmeldungen schon mal im Voraus!
Anja