14-01-2017 11:32
Ein Käufer hat eine Rückgabe gestartet und über Ebay-Plus ein Ticket von Ebay (Hermes) erhalten. Die Ware wurde am 21.12.16 verschickt und liegt offensichtlich seit dem 22.12. bei Hermes irgendwo im Depot. Wir als Verkäufer können weder einen Nachforschungsantrag stellen, noch Schadensersatzansprüche bei Hermes durchsetzen.
Die müsste der Käufer als Rücksender oder Ebay als Ticketversender tun.
Obwohl das Paket nachweislich noch im Hermes-Depot liegt, wurde am 9.01.17 unser Geld an den Käufer zurück gezahlt.
Dieser hatte einfach am Sonntag dem 8.1.17 einen Fall aufgemacht und dieser wurde innerhalb 3 min. zugunsten des Käufers geschlossen.
Nachdem ich mittlerweile 3 x mit dem Kundenservice gesprochen und 2 x in Widerruf gegangen bin, habe ich kein Recht, mein Geld zurück zu bekommen.
Für Ebay reicht es, dass der Käufer eine Sendungsnummer angegeben hat.
Obwohl die Mitarbeiter von Ebay auch bemerkt haben, dass ich die Ware nicht zurück erhalten habe, will mir niemand mein Geld wieder zurück zahlen.
Es wurde mir geraten, zivilrechtliche Schritte gegen meinen Handelspartner zu ergreifen.
Für mich ist dies Ebay.
Man rät mir also einfach nur, ich könnte Ebay ja verklagen um mein Geld (knapp 100,00 Euro) wieder zurück zu bekommen.
Ebay setzt sich hier über alle geltenden Rechte hinweg und entwendet mir mein Geld.
Diese Regelung betrifft alle Verkäufer und Käufer. Meine Ware könnte auch 2000,00 Euro Wert sein, auch dann könnte mir das passieren, wenn der Käufer eine gültige Versandnummer hat. Es wird auch nicht geprüft, ob die Ware sich in der Sendung befindet, da sie ja nicht ankommt. Er hätte auch alte Unterwäsche ins Paket legen können.
Auch für jeden Käufer ist dies gefährlich. Der Verkäufer braucht nur eine Sendungsnummer von einem Paketshop. Wenn das Paket dann unterwegs verschwindet oder nie verschickt wurde, hat auch der Verkäufer mit dem Nachweis der Sendungsnummer jedes Recht auf den Kaufbetrag. Wenn der Käufer einen Fall wegen nicht Erhalts der Ware aufmacht, wird dieser zu Gunsten des Verkäufers geschlossen, obwohl nie Ware abgeschickt wurde.
Hatte schon mal jemand einen dieser Fälle, oder ist diese Regelung neu?
Wer kann mir Tipps geben, wie ich mich dagegen wehren kann?
Wo kann man sich hinwenden, um diese Regelung zu bekämpfen.
Da dies wohl gegen jedes deutsche Handelsrecht verstößt, muß es doch Stellen geben, die sich dafür verantwortlich sehen.
Vielen Dank für eure Rückmeldungen schon mal im Voraus!
Anja
@freizeitprofi.eu schrieb:Ein Käufer hat eine Rückgabe gestartet und über Ebay-Plus ein Ticket von Ebay (Hermes) erhalten. Die Ware wurde am 21.12.16 verschickt und liegt offensichtlich seit dem 22.12. bei Hermes irgendwo im Depot. Wir als Verkäufer können weder einen Nachforschungsantrag stellen, noch Schadensersatzansprüche bei Hermes durchsetzen.
Die müsste der Käufer als Rücksender oder Ebay als Ticketversender tun.
Obwohl das Paket nachweislich noch im Hermes-Depot liegt, wurde am 9.01.17 unser Geld an den Käufer zurück gezahlt.
Dieser hatte einfach am Sonntag dem 8.1.17 einen Fall aufgemacht und dieser wurde innerhalb 3 min. zugunsten des Käufers geschlossen.
Nachdem ich mittlerweile 3 x mit dem Kundenservice gesprochen und 2 x in Widerruf gegangen bin, habe ich kein Recht, mein Geld zurück zu bekommen.
Für Ebay reicht es, dass der Käufer eine Sendungsnummer angegeben hat.
Obwohl die Mitarbeiter von Ebay auch bemerkt haben, dass ich die Ware nicht zurück erhalten habe, will mir niemand mein Geld wieder zurück zahlen.
Es wurde mir geraten, zivilrechtliche Schritte gegen meinen Handelspartner zu ergreifen.
Für mich ist dies Ebay.
Man rät mir also einfach nur, ich könnte Ebay ja verklagen um mein Geld (knapp 100,00 Euro) wieder zurück zu bekommen.
Ebay setzt sich hier über alle geltenden Rechte hinweg und entwendet mir mein Geld.
Diese Regelung betrifft alle Verkäufer und Käufer. Meine Ware könnte auch 2000,00 Euro Wert sein, auch dann könnte mir das passieren, wenn der Käufer eine gültige Versandnummer hat. Es wird auch nicht geprüft, ob die Ware sich in der Sendung befindet, da sie ja nicht ankommt. Er hätte auch alte Unterwäsche ins Paket legen können.
Auch für jeden Käufer ist dies gefährlich. Der Verkäufer braucht nur eine Sendungsnummer von einem Paketshop. Wenn das Paket dann unterwegs verschwindet oder nie verschickt wurde, hat auch der Verkäufer mit dem Nachweis der Sendungsnummer jedes Recht auf den Kaufbetrag. Wenn der Käufer einen Fall wegen nicht Erhalts der Ware aufmacht, wird dieser zu Gunsten des Verkäufers geschlossen, obwohl nie Ware abgeschickt wurde.
Hatte schon mal jemand einen dieser Fälle, oder ist diese Regelung neu?
Wer kann mir Tipps geben, wie ich mich dagegen wehren kann?
Wo kann man sich hinwenden, um diese Regelung zu bekämpfen.
Da dies wohl gegen jedes deutsche Handelsrecht verstößt, muß es doch Stellen geben, die sich dafür verantwortlich sehen.
Vielen Dank für eure Rückmeldungen schon mal im Voraus!
Anja
Hallo Anja
Es ist im Prinzip so, wie @moebel-halser es beschreibt
Ich sehe auch nicht, wo sich da über geltendes Recht hinweggesetzt wird
Ein Käufer der von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, sendet die Ware grundsätzlich auf Gefahr des Unternehmers zurück, welcher also das Versandrisiko trägt
Mit nachweisbarer Übergabe an den Versanddienstleister hat der Käufer somit seine Pflicht erfüllt und entsprechend Anspruch auf die Rückzahlung !
Eine ganz andere Sache, die man aber davon getrennt und abgekoppelt betrachten muss, wäre eine mögliche Mitwirkungspflicht des Kunden gegenüber dem Versanddienstleister.
Aber wer ist beim Ebay-Plus-Service denn tatsächlich der Auftraggeber und als Vertragspartner von Hermes anzusehen ?!
Ist es nicht Ebay selbst, das die die Rücksendung bei Hermes kauft ?
Schließlich schreiben sie ja im Verkaeuferportal:
Bei Schaden oder Verlust der Rücksendung
Sollte bei der Rücksendung ein Transportschaden entstehen oder die Sendung verloren gehen, wenden Sie sich bitte an den eBay-Kundenservice, um Ihre Ansprüche gegenüber Hermes geltend zu machen.
Außerdem stellt Ebay den Verkäufern dort ein Schadenformular für eBay Plus-Sendungen zur Verfügung ! ! !
Quelle: http://verkaeuferportal.ebay.de/rueckgaben-bei-ebay-plus#anchor23696
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Auf das, was der mal mehr oder weniger "kompetente" Telefonservice erzählt, würde ich nicht so viel geben und auch den Rat von @ichkaufmirwas-2012 aus deinem anderen Thread würde ich auf keinen Fall umsetzen.
Auftraggeber, also Vertragspartner von Hermes und Ansprechpartner ist alleine Ebay und nicht der Kunde !
Genau deshalb bieten sie dem VK auch die Möglichkeit einen Versandverlust bei Ebay-Plus über Ebay zu regeln
Würden die ja sonst wohl kaum machen, oder ?!
Ebay ist hier das verbindende Glied zu Hermes und Ansprechpartner
http://verkaeuferportal.ebay.de/sites/default/files/assets/download/deu_schadenformular_ebayplus.pdf
Der Käufer ist da zunächst mal raus und hat seine Pflicht erfüllt !
Denn er hat als Versender keinen Vertrag mit Hermes, sondern nur mit Ebay, indem er Ebay-Plus bezahlt und nutzt
Warum die Telefonjoker vom so genannten Kundenservice nicht auf das entsprechende Formular hingewiesen haben, solltest du dir eigentlich denken können.
Möglicherweise ist ihnen die Existenz gar nicht bekannt, so wie wohl auch nicht alle die dort arbeiten über die Abläufe bei der Regulierung eines Schadens/Verlusts bei Ebay-Plus-Versand informiert sind
Wenn du ein paar mal mit denen telefoniert hast, wirst du nachvollziehen können was ich meine
@ichkaufmirwas-2012
Die Punkte 4 + 5 gelten ja auch nur dann, wenn das Paket angekommen und beschädigt ist und in dem Fall kann der VK das sehr wohl.
Ein Problem könnte hier wohl eher darin bestehen, dass der Verkäufer bisher nicht den dafür offiziell vorgesehenen Ablauf eingeleitet hat
Er hat ja schließlich nur 14 Tage Zeit, ein Problem beim Rückversand beim eBay-Kundenservice zu melden
so etwas macht man dann nicht am Telefon, sondern schriftlich und nachweisbar
Der Einspruch bezog sich doch nur auf die Rückzahlung über PayPal
Dass hier ein Versandnachweis ausreicht ist ja üblich und anhand der AGB des Verkäufers in diesem Fall wohl auch legitim (sie Beitrag von @moebel-halser )
Das Versandproblem auf dem dafür vorgesehenen Weg schriftlich zu melden ist ein ganz anderer Schuh und wurde scheinbar vernachlässigt
Ebay schreibt schließlich, dass der VK sich an den eBay-Kundenservice wenden soll, um seine Ansprüche gegenüber Hermes geltend zu machen.
Die Frage ist doch auch, ob ein Kunde hier überhaupt noch hilfreich mitwirken könnte.
Eigentlich kann das doch im Normalfall der Auftraggeber, also derjenige, der den Versand bezahlt und somit einen Vertrag mit dem Versanddienstleister hat.
Und das ist in diesem Fall sicherlich Ebay, das eine Regulierung mit Hermes ja sogar schriftlich anbietet !
Aus welchen Umständen will man also hier für einen Käufer noch eine Mitwirkungspflicht gegenüber Hermes ableiten.
Der Käufer hat mit Ebay-Plus seinen Vertrag über die Leistung einer Beförderung ausschließlich mit Ebay abgeschlossen.
Die haben sich für Hermes entschieden und müssen sich kümmern, was ja scheinbar auch geht und so vorgesehen ist.
Dieses komische Ebay-Plus ist scheinbar noch immer nicht richtig angekommen, die Leute haben augenscheinlich keine Ahnung und ich habe den Eindruck nicht einmal alle Gewerblichen die Ebay-Plus anbieten kennen die richtige Vorgehensweise bei Problemen und die entsprechenden Formulare
Jedenfalls hat Ebay den Vertrag mit Hermes und ist in der Pflicht, denke ich
Die kassieren ja schließlich auch für diesen Service !
Hallo freizeitprofi.eu,
das Vorgehen ist nicht neu und verstösst meiner Meinung auch nicht gegen irgendwelches Handelsrecht.
Hier mal ein Auszug aus Deiner Widerrufsbelehrung:
....Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Die Risiken des Versandes trägt doch immer der Händler. Der Ort des Gefahrenüberganges ist bei Annahme bzw. Abgabe beim Versandienstleister dort.
Das mit Hermes müsst Ihr klären. Wird ja nicht das erste EbayPlus-Paket sein. Auf der Hermes-Seite steht aber nichts davon,
dass nur der Versender die Nachforschung einleiten könnte. Grundsätzlich sehe ich natürlich eine Mitwirkungspflicht beim Käufer und dieser müsste eventuell fließendes Geld natürlich an Euch zurückzahlen.
Hier der Auszug von der Hermes-Seite:
Gern prüfen wir den aktuellen Status Ihrer Sendung und leiten gegebenenfalls eine Sendungsrecherche für Sie ein, bitte senden Sie uns hierfür eine E-Mail an
info-paket@hermesworld.com
Folgende Informationen benötigen wir von Ihnen:
Alternativ kontaktieren Sie uns gern unter der Rufnummer 01806-311211 (0,20 € pro Anruf aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,60 € pro Anruf). Sie erreichen uns 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche.
Wir leiten umgehend eine Klärung Ihrer Sendung ein und werden Sie schnellstmöglich über das Ergebnis informieren.
Grüße
Thomas