03-09-2012 23:05
Wenn ein Käufer nach der Auktion und Zusendung der Ware den Preis drücken will (unter Androhung einer negativen Beurteilung), ich mich aber nicht darauf einlasse, der Käufer dann negativ beurteilt... wie kann ich die Beurteilung kommentieren, bzw. was kann ich (ausser dicke Backen) dagen tun? (Käufer hat bei einem Artikel neben Kupfer und Bronze auch Gold VERMUTET, die Artikelbeschreibung besagte jedoch ganz deutlich, dass Metallart, Alter und Zusammensetzung der Wahrheit entsprechend unbekannt ist, Kupfer jedoch vermutet wird, von Gold jedoch war nie die Rede). Artikel wurde noch am selben Tag verschickt, entsprach der Beschreibung, Kommunikation war mehr als ausgeprägt, Versand gesponsort, und trotzdem aus Bockigkeit vom Käufer voll "einen reinbekommen". 😞
http://www.ebay.de/itm/120956124940#ht_1773wt_1462
in der Artikelbezeichnung wirbst Du mit "Bronze, Kupfer...." -
in der AB schreibst Du, das Du nicht weißt, welches Material das überhaupt ist:
"Das Objekt ist aus Metall, welcher Art ist mir nicht bekannt."
dazu führst Du - aufgrund Deiner Unkenntnis des Materials / Materie auf:
"Für ernst gemeinte Experteneinschätzungen bin ich dankbar."
für die AB / Inhalt bist Du - als VK - verantwortlich -
und solltest Dich vorm Einstellen genau informieren -
ggf. ein Gutachten erstellen lassen, in dem die genaue Metallzusammensetzung festgestellt wird....
ist die Mail mit der Bewertungsandrohung über das Ebay-Nachrichtensystem oder via separater Mail gekommen?
ggf. ist es sinnvoll, wenn Du diese bzw. den Inhalt der Mail an den Kundendienst weiterleitest....
wenn es "nur" nach dem Wortlaut der Bewertung geht, wird diese nicht gelöscht werden....
Kenne das mittlerweile leider auch scheint wohl langsam Mode zu werden bei ebay.Und glaub mir eins, Anrufe bei ebay bringen auch nichts wenn mann sich beschwert.Die Bewertung nehmen die trotzdem nicht zurück auch wenn du alles richtig gemacht hast. Habe mich auch richtig aufgeregt aber mehr als Falten hats auch nicht gebracht.Ich habe dann unter meine erhaltene negativbewertung geschrieben das mich der Käufer durch eine negativbewertung bedroht hat und denn preis drücken wollte. Erfahrene und faire Ebayer werden es dann schon verstehen und nur so kann mann sich gegen die Preisdrücker wehren;-)
"Den e-bay Grundsätzen folgend, kann man "Probleme" bekommen, wenn man Fund- / Ausgrabungssachen sowie Waffenzubehör anbietet. So werden Auktionen z.B. seitens e-bay gestrichen, wenn ein Verstoß vorliegt."
"Dem stimme ich als Nutzer der Plattform natürlich voll zu, da ich mich natürlich an die Grundsätze halte,"
Ja nee, is klar... X-(
" schließlich möchte wohl niemand von der Plattform / ebay ausgeschlossen werden"
Dann solltest Du Dir solche Auktionen lieber verkneifen, das geht manchmal schneller als Du denkst...
Und für Objekte, die in der Beschreibung als NICHT-Ausgrabubgsobjekt beschrieben sind, benötige ich keinen Nachweis
Beachten Sie bitte z.B. meine "durchgekommene" abgeschlossenen Auktion
"Ausgrabungsfund! Armreif, Kupfer, Bronze, antik, Bronzezeit, Römerzeit?"
Für welche Angebote ist ein Herkunftsnachweis erforderlich?
Altertümer
Waffen
Grabbeigaben
Keramiken
Schmuck
Werkzeuge
Sakrale Gegenstände
Münzen
In meinem Profil gibt es ebensowenig einen Hinweis darauf, dass ich ein notorischer "Nicht-in-Ordnung-Ware-Verschicker bin", ganz im Gegenteil. Es ist nichts anders vorgefallen! Die Objekte kamen bei Ausgrabungen / Bauarbeiten zu Tage, beschrieben wurden Sie - regelkonform - wahrheitsgemäß was ihren Zustand betraf. Und für Objekte, die in der Beschreibung als NICHT-Ausgrabubgsobjekt beschrieben sind, benötige ich keinen Nachweis. Aber die Frage ist ja nun beantwortet, ich danke allen Interessenten
Moin...
Es gibt im Profil Deines Käufers keinen einzigen Hinweis darauf, dass er ein chronischer Nachverhandler und Rotbewerter wäre.
Da muß noch etwas anderes vorgefallen sein bzw. mit dem Artikel nicht ok sein.
Biete einfach keine unzulässigen Artikel mehr an. Dann passiert Dir sowas nicht. Du wußtest doch ganz genau, dass Du einen Herkunftsnachweis deutlich sichtbar im Angebot abbilden mußt. X-(
Auch reichlich Neuware für einen "privaten"
Wie wär's mit gewerblich anmelden?
Dein Käufer von Anfang August hätte die Ware auch dieses Mal wieder kaufen wollen.(zum 4fachen Preis) Hättest mal an ihn verkaufen sollen, das hätte garantiert keinen Ärger gegeben]:)