10-03-2013 17:20
Hallo liebes Forum,
bei einem Verkauf vom 17.2. (gebrauchte Stiefel) hat sich jetzt herausgestellt, dass die Größe von mir falsch angegeben war und die Stiefel (nach wohl 1maligem Tragen) die Sohle verloren haben (Bildnachweis liegt vor).
Fragen:
Ich sollte wohl Preis UND Versandkosten erstatten? Man weiß zwar nicht, was die Stiefel bislang tatsächlich erlebt haben, aber allein die falsche Größenangabe verpflichtet mich wohl dazu, nicht wahr?
Die K hat übrigens einen Fall geöffnet. Wird die ebay-Provision gutgeschrieben, wenn die K den Fall schließt? - oder was muss ich selber dafür noch tun? - außer die Erstattung erledigen natürlich.
Danke schon mal!
inzwischen habe ich den Fotonachweis, beim letzten Mal hatte ich den noch nicht. Ich habe tatsächlich die Größe falsch eingegeben, unglaublich, schon von daher muss ich wohl in den sauren Apfel beißen...
Dankeschön, machts gut!