03-01-2017 21:59
Hallo Community,
ich habe vor kurzem etwas per sofort-kaufen verkauft. Leider hat der Käufer nicht bezahlt. Da er sich nach mehrfachen Versuchen trotzdem nicht gemeldet hat, hatte ich dazu einen Fall eröffnet. Nun habe ich folgende Meldung erhalten:
Hinweis von eBay: Dieser Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels wurde geschlossen, ohne dass die Zahlung bei Ihnen eingegangen ist. Sie haben eine Gutschrift der Verkaufsprovision erhalten.
Jetzt wollte ich den Kauf abbrechen. Das wird mir aber verweigert da dazu angeblich noch ein Fall offen ist. (es war dazu nur einer und der ist ja laut Meldung geschlossen ???)
Kann mir bitte jemand einen Hinweis geben wie ich den Verkauf jetzt abbrechen kann?
MfG
@hombre373 schrieb:Hallo Community,
ich habe vor kurzem etwas per sofort-kaufen verkauft. Leider hat der Käufer nicht bezahlt. Da er sich nach mehrfachen Versuchen trotzdem nicht gemeldet hat, hatte ich dazu einen Fall eröffnet. Nun habe ich folgende Meldung erhalten:
Hinweis von eBay: Dieser Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels wurde geschlossen, ohne dass die Zahlung bei Ihnen eingegangen ist. Sie haben eine Gutschrift der Verkaufsprovision erhalten.
Jetzt wollte ich den Kauf abbrechen. Das wird mir aber verweigert da dazu angeblich noch ein Fall offen ist. (es war dazu nur einer und der ist ja laut Meldung geschlossen ???)
Kann mir bitte jemand einen Hinweis geben wie ich den Verkauf jetzt abbrechen kann?
MfG
Wenn Du den Nichtzahler-Fall durchgezogen hast, dann brauchst Du den Kauf nicht noch extra abbrechen. Sowohl der Nichtzahler-Fall als auch der Kaufabbruch dienen eigentlich nur der Provisionsgutschrift - und die hast du ja.
Es geht jetzt aber hoffentlich nicht um die Playstation? Da sind seit dem Verkauf gerade mal 6 Werktage vergangen (mit heute) - das wäre viel zu wenig Zeit, um dem Käufer eine angemessene Zahlungsfrist zu setzen und den Kaufvertrag wirksam kündigen zu können.
Wenn es die Playstation ist, dann solltest Du dem Käufer jetzt noch eine letzte angemessene Zahlungsfrist (mindestens 7 Werktage) setzen und dann den Kaufvertrag kündigen.