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Fall eröffnet, Käufer hat nicht bezahlt. kann ich trotzdem eine bewertung abgeben ?

Hallo,

 

Ich habe einen Fall wegen nicht Bezahlung eröffnet.

Die Kaufvertragskündigungfrist ist auch schon verstrichen.  WENN ich den Fall schließe, kann ich vorher oder nachher noch eine Bewertung abgeben?

 

Ich wollte eigentlich hinterlassen, das nicht bezahlt wurde.

Was meint Ihr?

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

iwi.2012
Auf Erkundungstour

Moin

wenn Du den Fall selbst mit Verwarnung geschlossen hast

(und nicht etwa ebay, weil Du den Zeitpunkt verpennt hast)

der K sich innerhalb des Falles NICHT gemeldet hat,

verwirkt er sein Bewertungsrecht, aber Du natürlich auch.

Gleiches Recht für alle . . .

 

Hatte er sich allerdings innerhalb des Falles gemeldet,

kann er Dich auch noch bewerten

und Du natürlich auch, aber nur GRÜN mir neutralem, wertfreiem Text . . . .

Antworten (3)

Antworten (3)

Nach Schliessung des Falls ist das Bewertungsrecht eh erloschen.

Ich meine, dass ein VK NICHT negativ bewerten kann.

Grüne Bewertungen mit negativem Text sind nicht zulässig und werden auf Antrag gelöscht.

kogo2004
Auf Erkundungstour

wenn Du den Onlinefall aufrufst, wird Dir ne Abfrage eingeblendet:

 

"haben Sie die Zahlung des Käufers erhalten?"

 

dort klickst Du auf NEIN - 

 

dadurch wird der Fall geschlossen und Dein nicht-zahlender Käufer wird verwarnt.....

 

ne Positive Bewertung mit negativem Inhalt

("hat nicht bezahlt") wird auf Zuruf

(des Käufers an Ebay) gelöscht - 

 

dann wird beim Käufer noch ne "Grüne" angezeigt - 

 

wofür willst Du Deinen Nichtzahler noch belohnen?

 

einfach gar nicht bewerten....und gut ist....

 

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