16-11-2012 23:54
Hallo,
Ich habe einen Fall wegen nicht Bezahlung eröffnet.
Die Kaufvertragskündigungfrist ist auch schon verstrichen. WENN ich den Fall schließe, kann ich vorher oder nachher noch eine Bewertung abgeben?
Ich wollte eigentlich hinterlassen, das nicht bezahlt wurde.
Was meint Ihr?