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Fall wegen nicht bezahlten Artikel am 27.10.2019 geöffnet. Käufer zahlt u. reagiert nicht.

Hallo,

 

ich habe am 20.10.2019 einen Artikel für ca. 11,00 Euro verkauft. Dem Käufer gleich nach der Auktion die Rechnung geschickt.

Nach ein paar Tagen  zweimal höflich per Mail angeschrieben, leider keine Antwort erhalten.

Am 27.10.2019 auf ebay einen "Fall wegen nicht bezahlten Artikel" geöffnet". Gestern nochmal den Käufer an die Zahlung erinnert.

Inzwischen sind 4 Tage ( seit der Meldung an ebay)  vergangen, Käufer reagiert leider nicht.
Würde gerne den geöffneten Fall schließen und die Rückzahlung meiner Verkaufsgebühren beantragen.
Leider finden ich nicht den entsprechenden Link:
Habe den verkauften Artikel aufgerufen und unter der Zeile " Ihre Anfragen und Fälle"

ist meine Artikel aufgelistet mit dem Datum der Fall-Öffnung (27.10.2019) und Statusbezeichnung ( " Fall eines nicht bezahlten Artikel geöffnet-Zahlung ausstehend. Sie können den Fall jetzt schließen",  in der Spalte rechts daneben steht "Aktion" . Wenn ich auf "Aktion" gehen erscheint: "Gutschrift für Gebühren erhalten".  Muss ich jetzt auf diesen Link gehen?

Würde mich sehr über Eure Hilfe freuen.

VIelen Dank vorab.

 

LG

 

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)


@slappy_slippo  schrieb:

Hallo,

 

ich habe am 20.10.2019 einen Artikel für ca. 11,00 Euro verkauft. Dem Käufer gleich nach der Auktion die Rechnung geschickt.

Nach ein paar Tagen  zweimal höflich per Mail angeschrieben, leider keine Antwort erhalten.

Am 27.10.2019 auf ebay einen "Fall wegen nicht bezahlten Artikel" geöffnet". Gestern nochmal den Käufer an die Zahlung erinnert.

Inzwischen sind 4 Tage ( seit der Meldung an ebay)  vergangen, Käufer reagiert leider nicht.
Würde gerne den geöffneten Fall schließen und die Rückzahlung meiner Verkaufsgebühren beantragen.
Leider finden ich nicht den entsprechenden Link:
Habe den verkauften Artikel aufgerufen und unter der Zeile " Ihre Anfragen und Fälle"

ist meine Artikel aufgelistet mit dem Datum der Fall-Öffnung (27.10.2019) und Statusbezeichnung ( " Fall eines nicht bezahlten Artikel geöffnet-Zahlung ausstehend. Sie können den Fall jetzt schließen",  in der Spalte rechts daneben steht "Aktion" . Wenn ich auf "Aktion" gehen erscheint: "Gutschrift für Gebühren erhalten".  Muss ich jetzt auf diesen Link gehen?

Würde mich sehr über Eure Hilfe freuen.

VIelen Dank vorab.

 

LG

 


Da musst du genau 4 x 24 Stunden warten, vorher geht das nicht!

Antworten (3)

Antworten (3)

Anonymous
Nicht anwendbar

@slappy_slippo 

 

Hallo,

 

ich erinnere mich dunkel, dass bei mir auch so ein „Aktion“Button zu sehen war und dass ich eine Gutschrift erhalten habe nachdem ich den angeklickt hatte.


slappy_slippo  schrieb:

Hallo,

 

ich habe am 20.10.2019 einen Artikel für ca. 11,00 Euro verkauft. Dem Käufer gleich nach der Auktion die Rechnung geschickt.

Nach ein paar Tagen  zweimal höflich per Mail angeschrieben, leider keine Antwort erhalten.

Am 27.10.2019 auf ebay einen "Fall wegen nicht bezahlten Artikel" geöffnet". Gestern nochmal den Käufer an die Zahlung erinnert.

Inzwischen sind 4 Tage ( seit der Meldung an ebay)  vergangen, Käufer reagiert leider nicht.
Würde gerne den geöffneten Fall schließen und die Rückzahlung meiner Verkaufsgebühren beantragen.
Leider finden ich nicht den entsprechenden Link:
Habe den verkauften Artikel aufgerufen und unter der Zeile " Ihre Anfragen und Fälle"

ist meine Artikel aufgelistet mit dem Datum der Fall-Öffnung (27.10.2019) und Statusbezeichnung ( " Fall eines nicht bezahlten Artikel geöffnet-Zahlung ausstehend. Sie können den Fall jetzt schließen",  in der Spalte rechts daneben steht "Aktion" . Wenn ich auf "Aktion" gehen erscheint: "Gutschrift für Gebühren erhalten".  Muss ich jetzt auf diesen Link gehen?

Würde mich sehr über Eure Hilfe freuen.

VIelen Dank vorab.

 

LG

 


 

@slappy_slippo 

 

bevor nicht eine vom Verkäufer gesetzte angemessene ! (nicht die 4 Tage von eBay) klar datierte Frist abgelaufen ist, sollte man den Fall gar nicht schliessen

 

innerhalb von 7 Tagen nach Auktionsende dem Käufer mehrere Mails zu schicken UND einen Fall zu eröffnen, ohne überhaupt auch nur ansatzweise eine Frist in der AB zu haben, finde ich doch arg ungeduldig

 

abgesehen davon muss der Kaufvertrag erstmal mit angemessener Fristsetzung aufgelöst werden - nochmal: damit sind nicht die 4 Tage von eBay gemeint, sondern eine längere Frist, bevor der Artikel dann anderweitig angeboten werden darf oder was auch immer Du dann damit machen willst

@slappy_slippo 

ja, auf diesen Link "Gutschrift für Gebühren erhalten"

 

dann steht "Haben Sie die Zahlung des Käufers erhalten?" .. NEIN  anklicken.

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