Fall wurde eröffnet

Ich habe eine CD verkauft, der Käufer ist nun nicht zufrieden und hat einen Fall eröffnet.

 

Ebay hat geschrieben "Entscheiden wir nicht zu Ihren Gunsten, wirkst sich der Fall negativ auf Ihren Servicestatus aus."

 

Was genau bedeutet das, hatte schon jemand das "Vergnügen" das man nicht zu seinen Gunsten entschieden hat?

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Der Käufer möchte eine Rückerstattung, sieht aber nicht ein das er die Versandkosten zahlt.

 

Ebay:"Hinweis: Wenn ein Käufer sein Widerrufs- oder Rückgaberecht in Anspruch nimmt, ist er verpflichtet, den Artikel an den Verkäufer zurückzuschicken. Wenn der Artikel nicht zurückgesendet werden kann, ist der Verkäufer verpflichtet, den Artikel abzuholen bzw. abholen zu lassen."

 

Was soll ich tun? Wenn der Fall nicht gelöst wird, es aber nicht meine Schuld ist, weil der Käufer die Versandkosten nicht zahlen will, werde ich dann trotzdem "bestraft"? 

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