09-04-2013 22:02
Ich habe eine CD verkauft, der Käufer ist nun nicht zufrieden und hat einen Fall eröffnet.
Ebay hat geschrieben "Entscheiden wir nicht zu Ihren Gunsten, wirkst sich der Fall negativ auf Ihren Servicestatus aus."
Was genau bedeutet das, hatte schon jemand das "Vergnügen" das man nicht zu seinen Gunsten entschieden hat?
Zahl halt die Versandkosten. Die paar Euro sind doch den Ärger nicht wert. Oder?
Schau mal in Mein Ebay in
Mitgliedskonto - Verkäufer-Cockpit
Dort bekommst du eine erste Erklärung über die Neuerungen.
Bei Fällen, die nicht zufriedenstellend für den K gelöst werden, drohen den Vk Sanktionen z. B. in Form von PP-Zwang, keine Teilnahme an kostenfreien Sonderaktionen, Verkaufslimits bis hin zur Sperre.
Außerdem wird ab sofort über "Frage an den Vk" und die Themen "Artikel noch nicht geliefert" bzw. "weicht ab" sofort ein Fall eröffnet. 😞
Nein du wirst als Person gesperrt. Das gilt dann für immer und ewig.
Ist doch schon passiert - ich würde in den Kommentar das Bewertungsverhalten des Käufers setzen und Ebay evtl. ebenfalls - soviel Pech mit CDs hat kein Mensch ...
Man sehe sich die abgegeben Bertungen des Käufers an :_|
Solche Vollpfosten werden es in Zukunf bei Ebay noch bunter Treiben!
Der Käufer möchte eine Rückerstattung, sieht aber nicht ein das er die Versandkosten zahlt.
Ebay:"Hinweis: Wenn ein Käufer sein Widerrufs- oder Rückgaberecht in Anspruch nimmt, ist er verpflichtet, den Artikel an den Verkäufer zurückzuschicken. Wenn der Artikel nicht zurückgesendet werden kann, ist der Verkäufer verpflichtet, den Artikel abzuholen bzw. abholen zu lassen."
Was soll ich tun? Wenn der Fall nicht gelöst wird, es aber nicht meine Schuld ist, weil der Käufer die Versandkosten nicht zahlen will, werde ich dann trotzdem "bestraft"?
Aber soweit kommt es ja nicht gleich. Mußt dich halt irgendwie mit dem Käufer einigen.
Falls ich dann wirklich von solchen Aktionen gesperrt werde, kann ich mein Konto nicht löschen und ein neues Eröffnen?