26-10-2014 08:50
Hallo,
Gestern habe ich eine neutrale Bewertung erhalten. Der Grund hierfür liegt darin das ich nicht liefern konnte. Das Problem hierbei liegt darin das diese Auktion gar nicht hätte existieren dürfen und doppelt in meinen Angeboten war. Seltsamerweise ist dieses Problem mit der doppelten Auktion nicht das erste mal vor gekommen.
Ich vermute das es durch folgendes passiert ist...Ein Ebay-Fehler, im Erstellungsprogramm:
Nehmen wir an ich möchte zwei neue Artikel einstellen.
1.Ich öffne einen bereits laufenden Artikel (Name Spiel Nummer 1) mit der Option "Ähnlichen Artikel verkaufen"
2.Diesen benenne ich nun "Spiel Nummer 2" ändere was geändert werden soll (Preis,Beschreibung etc.)
3.Ich klicke ganz unten auf weiter, um auf die nächste Seite zu kommen...Die Angebots-Bestätigung.
Da mein Internet ab und zu lahmt, habe ich, währenddem das Bild hoch läd oder ich auf die Angebots-Bestätigungs-Seite warte, Schritt 1 "ähnlichen Artikel erstellen" wiederholt um Artikel "Spiel Nummer 3" zu erstellen.
Da jetzt quasi beide neuen Angebote noch nicht 100 Prozent fertiggestellt sind, kommt es irgendwo hier zu einem Konflikt. Beide Artikel werden zwar nach der Gebotsbestätigung (AUf der Seite "Herzlichen Glückwunsch ihr Angebot wurde erfolgreich eingestellt usw.) als Spiel Nummer 2 und Spiel Nummer 3 angezeigt. Mit Bild und alles was dazu gehört. Aber in Wirklichkeit wurde eines der beiden Spiele gelöscht und nun doppelt eingestellt. Das heißt man hat zwar 2 neue Angebote, aber 2 völlig identische...Entweder "Spiel Nummer 2" oder "Spiel Nummer 3"
Das selbe kann auch passieren wenn ein altes Angebot bearbeitet wird und gleichzeitig ein neues erstellt wird. Das alte Angebot ist plötzlich weg und stattdessen sind zwei völlig identische Neue Angebote drin. Was man meist erst bemerkt, wenn das erste verkauft wurde und eines Tages das zweite identische verkauft wird und Sie plötzlich wie der Ochse vorm Scheunentor stehen und sich fragen..."Mist... wo ist das Spiel hin?"
Eine **bleep** ärgerliche Sache die Ebay schleunigst ändern sollte. Denn ich kann mir nicht vorstellen das ich einer von wenigen bin die mit dem Problem schon ihren Ärger hatten. Da Ebay aber auf ja generell nicht oder nur selten auf Probleme antwortet, erspare ich mir erstmal die E-Mail mit diesem Text und Frage folgendes...
Kennt jemand dieses Problem?
Wie werde ich meine neutrale Bewertung wieder los? (Ebay kümmert sich ja auch nicht darum wenn man sich beschwert)
Wo wende ich mich hin damit dieser, ich nenne es jetzt mal Ebay-Erstellungs-Programm-Fehler, umgeändert wird. Egtl dürfte sowas nämlich bei einem angeblich professionellen Online-Verkaufs-Markt, der seit etwa15 Jahren existiert nicht sein.
Grüße
Ob das nun evtl. an einem uebersehenen Haekchen bei "automatisch wiedereinstellen" oder an Deinem Kuddelmuddel mit dem manuellen Einstellen liegt: Man checkt doch nach dem Einstellen, welche Auktionen man laufen hat und ob alles richtig ruebergekommen ist, oder? Und dann schaut man doch auch waehrend der Laufzeit mal hin und wieder in seine Angebote. Also, mir konnte das nicht passieren, dass ich erst beim Verkauf merke, dass ich einen Artikel doppelt drin habe und einen anderen garnicht, ich habe aber auch immer ein Angebot nach dem anderen eingestellt und nicht mit diversen halbfertigen A. gearbeitet.
Und ich denke nicht, dass ebay irgend ein Programm gegen "nachlaessiges bzw. schlampiges Einstellen von Auktionen" installieren wird. Nach 14 Jahren Mitgliedschaft sollte ein VK das besser im Griff haben.
" Denn ich kann mir nicht vorstellen das ich einer von wenigen bin die mit dem Problem schon ihren Ärger hatten " - doch, das denke ich schon.
" Wie werde ich meine neutrale Bewertung wieder los? " - Gar nicht.
Ebay ist nicht an allem Schuld.
Auweia! 

Eigentlich hast Du viel dringendere Probleme, die Dich ziemlich teuer kommen können...
Alleine der Verstoß gegen die Impressumspflicht kann Dich mal eben bis zu 50000,-- (!) Euro kosten!
Und ja, die Zahl der Nullen stimmt.
Hier sind ein paar Links für Dich, die Dir 'ne Menge Geld sparen können, Du solltest sie nur schnellstens nutzen:
http://www.impressum-generator.de/
http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_vk_4.html
http://www.impressum-recht.de/abmahnung-bei-verstoss-gegen-impressum-pflicht.html
http://www.onlinehaendler-news.de/recht/abmahnungen/9025-information-ueber-vertragstextspeicherung-i...
http://pages.ebay.de/rechtsportal/widerrufsbelehrung_2014.html
http://pages.ebay.de/rechtsportal/widerrufsformular.html
Er hier: http://tinyurl.com/os6h8up war übrigens auch völlig überrascht, obwohl er mehrfach auf die Fehler in seinen Angeboten hingewiesen wurde.
Und jetzt darf er 745,40 Euro zahlen...
Das Schlimme an der Sache ist eigentlich, dass wir Dir genau das prophezeit haben, erinnerst Du Dich?:
Du kennst den Spruch "95 Prozent aller Computerprobleme entstehen zwischen Tastatur und Stuhl"?
🙂
"Umso schöner zu wissen das ich zur Minderheit der 5 Prozent gehöre ;-)"
Dann bist Du ja auch sicher in der Lage, zeitnah Deinen rechtlichen Auftritt auf den aktuellen Stand zu bringen, oder?
Nicht, dass es empfindlich teuer für Dich wird...