15-01-2014 00:48
Guten Abend!
Ich noch einmal. Dieses Mal mit einer ganz kurzen Frage: Darf ich Gebote eienr schon beendeten Auktion streichen?
Meinen Käufer habe ich schon gemeldet. Er akzeptiert meine genannten Zahlungsmethoden der Überweisung oder Barzahlung bei Abholung nicht und hat mir gerade geschrieben, dass ich (weil Überweisung nicht abgesichert sei) genau zwei Optionen hätte: die Eröffnung eines Paypal-Kontos oder aber Warenversand per Nachnahme.
Habe ebay den Käufer wegen Forderung nach Änderung der Zahlungsmethode gemeldet, weiß aber auch nicht, ob ich da überhaupt eine Antwort erhalte und vor allem auch nicht wann.
Das automatische System schlägt eine Sperrung des Käufers vor oder eine Bitte nach Transaktionsabbruch vor. Außerdem solle ich den Artikel lesen, wie ich unfaire Bewertungen vermeiden könne. Einen nicht bezahlten Artikel kann ich noch nicht melden, da die Auktion erst seit Sonntag beendet ist. Ich habe dem Käufer, der übrigens nur auf Englisch kommuniziert und ein Kundenkonto in den USA sowie eine nicht ganz korrekte Versandadresse in Deutschland hat (die gehöre einem Freund von ihr) nun schon mehrfach nett geschrieben und ihm immer wieder meine zuvor festgelegten Zahlungsmethoden benannt. Heute kam dann die siebte Mail von 2012_francis99. Dass ich verstehen solle, dass Überweisung nicht in Frage käme (da nicht abgesichert) und ich zwei Optionen hätte: Nachnahme oder die Eröffnung eines Paypal-Kontos.
Große Lust, jetzt noch ein siebtes Mal darauf zu antworten habe ich irgendwie nicht.
Es ging um folgende Artikelnummer: 301060618072
Kann ich das Gebot irgendwie im Nachhinein streichen? Auf Fragen nach Transaktionsabbruch oder eine mögliche Überweisung durch diesen angeblichen Freund in Deutschland geht die Käuferin nicht ein...
😞
Vielen Dank!
snoopymoon
Hallo,
du kannst im nachhinein keine Gebote mehr streichen, der Kaufvertrag besteht.
Allerdings zu den Zahlungsarten, die du angegeben hattest.Die hat der Bieter mit einem Gebot akzeptiert.
Verlangen kann der Käufer da gar nichts, er kann dich höchstens drum bitten.
Das würde ich aber tunlichst vermeiden, da kann es nur Ärger geben, wenn der K mit pp zahlt. Und bei einer Nachnahmesendung kann zum Beispiel auch die Annahme verweigert werden.
Das einzige, was der Käufer anweisen kann und natürlich bezahlen müsste, wäre der versicherte Versand.Aber den bietest du eh schon an.
Ich würde dem Käufer eine Frist zum überweisen bis zum 31.01.14 setzen, nach deren Verstreichung du den Kaufvertrag als nichtig ansiehst. Eröffnen würde ich den Fall wegen eines unbezahlten Artikel entsprechend am 27.01.
Einen Transaktionsabbruch würde ich nicht senden.Wenn der K ablehnt, ist die Erstattung der Provision nicht mehr möglich.Denke wie es bisher läuft, würde der K auch ablehnen.
Zum Schluss würde ich den K ggf. auf die Sperrliste setzen
http://pages.ebay.de/help/sell/manage_bidders_ov.html#blocking
Der Käufer hat so zu zahlen, wie es in der Auktion angegeben ist.
Lass Dich bloß nicht auf Paypal oder Nachnahme ein. Und auf keinen Fall einen Transaktionsabbruch einleiten! Wenn der Käufer ablehnt, ist die Provision futsch und einen neuen Fall kannst Du nicht öffnen - pro Artikel kann man nur 1 Fall öffnen.
Wenn der "Freund" in D eine Nachnahme zahlen würde, dann könnte er auch vorab überweisen.
Das Risiko ist das gleiche. Der Postbote rückt das Paket nämlich erst raus, wenn gezahlt wurde. Und wenn der Käufer das Paket öffnet, dann ist der Postbote schon lange weg. Und der rückt die Kohle auch nicht wieder raus, wenn der Empfänger später behauptet, es war nur ein Ziegelstein im Paket...
Schreib dem Käufer eine letzte Mail, in der Du nochmal kurz und knapp sagst, dass Du den Geldeingang per Überweisung oder Barzahlung bis zum 31.01.2013 erwartest und dass Du auf weitere Forderungen nach anderen Bezahlungsmethoden nicht mehr antworten wirst. Kommt die Kohle nicht, eröffnetst Du einen Fall wegen Nichtzahlens und schließt den nach 4 Tagen. Gleichzeitig teilst du dem Käufer mit, dass Du den Kaufvertrag wegen der Nichtzahlung als nichtig ansiehst.
Melde einen nicht bezahlten Artikel und ziehe das Verfahren bis zum Ende durch,
Eine negative Bewertung kannst du in letzter Konsequenz unter keinen Umständen verhindern.
Wenn der Käufer aber auf die Fallöffnung nicht reagiert - was erstaunlich oft vorkommt - wird die Negative gelöscht.
Was ich mir auf jeden Fall ersparen würde, wären weitere Diskussionen mit dem Käufer.
Das ist vergebene Liebesmüh´.