04-08-2012 10:22
Ich habe einen Artikel einmal per Sofortkauf eingestellt-nicht verkauft.
Danach noch zweimal per Auktion mit Mindestpreis-nicht verkauft.
Jetzt bekomme ich von ebay eine Gebührenrechnung. Ist das richtig ???
Die einzige Möglichkeit die Angebotsgebühr (ohne die Gebühr für Zusatzoptionen wie z.B. Mindestpreis) erstattet zu bekommen ist das Wiedereinstellen.
Und das auch nur, wenn der Artikel beim 2. Mal verkauft wird.
Info:
http://pages.ebay.de/help/sell/relist.html
Bei einem so hohen Mindestpreis wie bei deinem MB wären die Gebühren für einen höheren Startpreis günstiger gewesen.
Beispiel:
500,- Mindestpreis Gebühr = 15,- €
500,- Startpreis Gebühr = 4,80 €
Wenn du dann noch ein Wochenende abwartest, an dem du zu einem höheren Startpreis kostenlos einstellen kannst.....