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Gewerblich verkaufen bei Ebay als Minderjähriger?

Guten Tag, ich bin mitlerweile vom recherchieren verzweifelt. Ebenfalls der Ebay Kunderservice konnte mir nicht weiter helfen ausser eine Antwort wie "Ebay ist ab 18". 

Erstmal bitte ich darum, dass nur Leute antworten die mir eine wirklich hilfreiche Antwort geben können.

 

Also mein Problem ist folgendes: in den Ebay AGBs steht, dass man nur als voll geschäftsfähige Person bei Ebay kaufen / verkaufen darf, allerdings steht ebenfalls dort, dass man nur als volljährige Person handeln darf. Nun habe ich das Problem, dass ich in zahlreichen anderen Foren, Informationsseiten und sogar von einer Onlinekanzlei gesagt bekommen habe, dass man sobald man vom Vormundschaftsgericht als voll Geschäftsfähig erklärt wurde die Möglichkeit hat ein Gewerbe zu eröffnen und in Ebay, Amazon und auf der eigenen Website verkaufen darf.

 

Nun ist meine Frage welches der beiden Aussagen nun stimmt. Darf man als Minderjähriger selbst nach dem man beim Vormundschaftsgericht als voll Gewerbsfähig erklärt wurde und sein eigenes Gewerbe gegründet hat nicht bei Ebay verkaufen?

Das komplexe Problem ist nun, dass das Vormundschaftsgericht bevor die Bescheinigung ausgehändigt wird, eine Bestätigung der Frage will. Diese soll offiziell von Ebay sein.

Kann mir jemand helfen, ob ich z.B. etwas in der AGB übersehen hab, welches die These entweder unterstützt oder das Gegenteil beweißt?

 

 

 

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Antworten (7)

 

sogar von einer Onlinekanzlei gesagt bekommen habe, dass man sobald man vom Vormundschaftsgericht als voll Geschäftsfähig erklärt wurde die Möglichkeit hat ein Gewerbe zu eröffnen und in Ebay, Amazon und auf der eigenen Website verkaufen darf.

 

@pingpongpushop

 

lange Rede, kurzer Unsinn: Frau (überglücklich)

 

ebay ist Hausherr, ebay gestattet die Anmeldung nur Personen, die 18 Jahre alt sind. Punkt !

 

Wie's bei Ama ist, weiss ich nicht.

 

Da kann ein Vormundschaftsgericht oder eine online Kanzlei sonsteswas über die Geschäftsfähigkeit attestieren, es gelten die AGB der jeweiligen Verkaufsplattform und Ende im Gelände.

Hallo,

...und wenn Ebay in die AGBs reinschreibt das du mindestens 19 Jahre,  22 Tage und 3 Stunden alt sein mußt, wenn du hier verkaufen willst, dann ist das so, hat dann nix mit Gesetzen zu tun.

....und wenn die schreiben, es dürfen nur echte Rothaarige...

....und wenn die schreiben, es dürfen nur Transgender, dann....du verstehst sicher was ich meine...

Gruß Frank


@pppcsgoskinshop schrieb:

Guten Tag, ich bin mitlerweile vom recherchieren verzweifelt. Ebenfalls der Ebay Kunderservice konnte mir nicht weiter helfen ausser eine Antwort wie "Ebay ist ab 18". 

Erstmal bitte ich darum, dass nur Leute antworten die mir eine wirklich hilfreiche Antwort geben können.

 

Also mein Problem ist folgendes: in den Ebay AGBs steht, dass man nur als voll geschäftsfähige Person bei Ebay kaufen / verkaufen darf, allerdings steht ebenfalls dort, dass man nur als volljährige Person handeln darf. Nun habe ich das Problem, dass ich in zahlreichen anderen Foren, Informationsseiten und sogar von einer Onlinekanzlei gesagt bekommen habe, dass man sobald man vom Vormundschaftsgericht als voll Geschäftsfähig erklärt wurde die Möglichkeit hat ein Gewerbe zu eröffnen und in Ebay, Amazon und auf der eigenen Website verkaufen darf.

 

Nun ist meine Frage welches der beiden Aussagen nun stimmt. Darf man als Minderjähriger selbst nach dem man beim Vormundschaftsgericht als voll Gewerbsfähig erklärt wurde und sein eigenes Gewerbe gegründet hat nicht bei Ebay verkaufen?

Das komplexe Problem ist nun, dass das Vormundschaftsgericht bevor die Bescheinigung ausgehändigt wird, eine Bestätigung der Frage will. Diese soll offiziell von Ebay sein.

Kann mir jemand helfen, ob ich z.B. etwas in der AGB übersehen hab, welches die These entweder unterstützt oder das Gegenteil beweißt?

 

 

 


Klipp und klar,erst ab 18


@pppcsgoskinshop schrieb:

Guten Tag, ich bin mitlerweile vom recherchieren verzweifelt. Ebenfalls der Ebay Kunderservice konnte mir nicht weiter helfen ausser eine Antwort wie "Ebay ist ab 18". 

Erstmal bitte ich darum, dass nur Leute antworten die mir eine wirklich hilfreiche Antwort geben können.

 

Also mein Problem ist folgendes: in den Ebay AGBs steht, dass man nur als voll geschäftsfähige Person bei Ebay kaufen / verkaufen darf, allerdings steht ebenfalls dort, dass man nur als volljährige Person handeln darf. Nun habe ich das Problem, dass ich in zahlreichen anderen Foren, Informationsseiten und sogar von einer Onlinekanzlei gesagt bekommen habe, dass man sobald man vom Vormundschaftsgericht als voll Geschäftsfähig erklärt wurde die Möglichkeit hat ein Gewerbe zu eröffnen und in Ebay, Amazon und auf der eigenen Website verkaufen darf.

 

Nun ist meine Frage welches der beiden Aussagen nun stimmt. Darf man als Minderjähriger selbst nach dem man beim Vormundschaftsgericht als voll Gewerbsfähig erklärt wurde und sein eigenes Gewerbe gegründet hat nicht bei Ebay verkaufen?

Das komplexe Problem ist nun, dass das Vormundschaftsgericht bevor die Bescheinigung ausgehändigt wird, eine Bestätigung der Frage will. Diese soll offiziell von Ebay sein.

Kann mir jemand helfen, ob ich z.B. etwas in der AGB übersehen hab, welches die These entweder unterstützt oder das Gegenteil beweißt?

 

 

 


 

 

Hallo @pingpongpushop ,

 

welchen Teil von

 

2.

Die Anmeldung ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährige dürfen sich nicht für die Nutzung der eBay-Dienste anmelden.

 

hast du nicht verstanden?

 

Wenn du noch keine 18 bist, darfst du weder privat noch gewerblich bei Ebay handeln.

 

 

Hallo @pingpongpushop

 

vielleicht nicht hilfreich für Dich, aber Du darfst hier nicht einmal schreiben, wenn Du noch nicht volljährig bist.


@pppcsgoskinshop schrieb:

Guten Tag, ich bin mitlerweile vom recherchieren verzweifelt. Ebenfalls der Ebay Kunderservice konnte mir nicht weiter helfen ausser eine Antwort wie "Ebay ist ab 18". 

Erstmal bitte ich darum, dass nur Leute antworten die mir eine wirklich hilfreiche Antwort geben können.

 

Also mein Problem ist folgendes: in den Ebay AGBs steht, dass man nur als voll geschäftsfähige Person bei Ebay kaufen / verkaufen darf, allerdings steht ebenfalls dort, dass man nur als volljährige Person handeln darf. Nun habe ich das Problem, dass ich in zahlreichen anderen Foren, Informationsseiten und sogar von einer Onlinekanzlei gesagt bekommen habe, dass man sobald man vom Vormundschaftsgericht als voll Geschäftsfähig erklärt wurde die Möglichkeit hat ein Gewerbe zu eröffnen und in Ebay, Amazon und auf der eigenen Website verkaufen darf.

 

Nun ist meine Frage welches der beiden Aussagen nun stimmt. Darf man als Minderjähriger selbst nach dem man beim Vormundschaftsgericht als voll Gewerbsfähig erklärt wurde und sein eigenes Gewerbe gegründet hat nicht bei Ebay verkaufen?

Das komplexe Problem ist nun, dass das Vormundschaftsgericht bevor die Bescheinigung ausgehändigt wird, eine Bestätigung der Frage will. Diese soll offiziell von Ebay sein.

Kann mir jemand helfen, ob ich z.B. etwas in der AGB übersehen hab, welches die These entweder unterstützt oder das Gegenteil beweißt?

 

 

 


@pingpongpushop

 

Daß sich eine große Zahl von Jugendlichen unter 18 Jahren bei Ebay anmelden

und Geschäfte (meistens privat) tätigen,

dürfte sich wohl schon herumgesprochen haben.

Auch wenn Ebay schreibt,

Minderjährige dürften sich nicht anmelden.

 

Teilweise geschäftsfähig ist man schon,

bevor man 18 wird.

Abhängig vom Alter verändert sich diese Teil-Geschäftsfähigkeit.

Eine Gewerbeanmeldung für Jugendliche ist dann möglich,

wenn sowohl Eltern als auch Familiengericht zustimmen.

Das Familiengerichtgericht muß dafür beurteilen können,

ob der betreffende Jugendliche die nötigen Fähigkeiten besitzt.

Dazu erwartet es auch eine Art von Geschäftskonzept oder -plan.

Das Gericht erklärt einen auch nicht pauschal für voll geschäftsfähig,

sondern nur für das speziell beantragte bzw. geplante Gewerbe oder Geschäftsmodell.

Wollte man nun ein weiteres Gewerbe anmelden,

erstreckt sich diese Genehmigung des Gerichts in der Regel nicht so weit

und man müßte einen weiteren Antrag stellen.

 

Ob Ebay dabei einen Verkauf zuläßt,

kann nur dann für das Familiengericht relevant sein,

wenn das Geschäftsmodell in erster Linie und zu großen Teilen

daraus bestünde,

über Ebay die Waren zu vertreiben.

Würde man also als Antragsteller darstellen,

daß man z.B. CS go Skins auf Ebay vertreiben wollte Roboter (zwinkernd)

und das dann formal gar nicht kann,

hätte man schon die erste Hürde bei der Überzeugungsarbeit nicht genommen.

 

 

 

 

 


@pppcsgoskinshop schrieb:

Guten Tag, ich bin mitlerweile vom recherchieren verzweifelt. Ebenfalls der Ebay Kunderservice konnte mir nicht weiter helfen ausser eine Antwort wie "Ebay ist ab 18". 

Erstmal bitte ich darum, dass nur Leute antworten die mir eine wirklich hilfreiche Antwort geben können.

 

Also mein Problem ist folgendes: in den Ebay AGBs steht, dass man nur als voll geschäftsfähige Person bei Ebay kaufen / verkaufen darf, allerdings steht ebenfalls dort, dass man nur als volljährige Person handeln darf. Nun habe ich das Problem, dass ich in zahlreichen anderen Foren, Informationsseiten und sogar von einer Onlinekanzlei gesagt bekommen habe, dass man sobald man vom Vormundschaftsgericht als voll Geschäftsfähig erklärt wurde die Möglichkeit hat ein Gewerbe zu eröffnen und in Ebay, Amazon und auf der eigenen Website verkaufen darf.

 

Nun ist meine Frage welches der beiden Aussagen nun stimmt. Darf man als Minderjähriger selbst nach dem man beim Vormundschaftsgericht als voll Gewerbsfähig erklärt wurde und sein eigenes Gewerbe gegründet hat nicht bei Ebay verkaufen?

Das komplexe Problem ist nun, dass das Vormundschaftsgericht bevor die Bescheinigung ausgehändigt wird, eine Bestätigung der Frage will. Diese soll offiziell von Ebay sein.

Kann mir jemand helfen, ob ich z.B. etwas in der AGB übersehen hab, welches die These entweder unterstützt oder das Gegenteil beweißt?

 

 


@pingpongpushop

da wirst du bei eBay Probleme haben ... du darfst dich erst mit Volljährigkeit, also 18 Jahre, hier anmelden.

Am besten ist es, du klärst das direkt - schreib an eBay

 

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