Gewerbliches Konto

katrin362008
Auf Erkundungstour

Möchte sehr gern mein Konto von Privat auf gewerblich umstellen.

Kostet mich ein gewerbliches Konto etwas, eine Grundgebühr oder so?

Muss ich als Gewerbliches Mitglied zwingend ein E Bay Shop eröffnen?

Akzeptiert Lösungen (1)

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kogo2004
Auf Erkundungstour

Ich möchte nicht unbedingt nachvollziehen, was Du für einen Rechtsbeistand hast -

 

steuerliche und/oder buchhalterische Kenntnisse hat dieser nicht -

oder Du hast (mindestens) die Hälfte vom dem, was Dir von ihm/ihr erzählt worden ist, nicht verstanden:

 

für die Einstufung eines Klein-Unternehmers ist der Umsatz die Bemessungsgrundlage -

nicht der Gewinn.

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinunternehmerregelung

 

da Du ja von den Ausführungen Deines RA`s überzeugt bist:

 

Viel Spaß bei Deinem Internet-Auftritt / Buchhaltung / Steuererklärung / USt-Sonderprüfung / Abmahnung / sonstiges  :^O

Antworten (18)

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kogo2004
Auf Erkundungstour

katrin362008 -

 

Dein Finanzamt hat Dir ne Falsch-Information zukommen lassen:

 

"Ich brauche keine Umsatzsteuer......."

 

google mal ne Runde nach "Ebay-Rechnung / Klein-Unternehmer / Bruttorechnung / Netto-Rechnung / Umsatzsteuererklärung"....

 

aufgrund der Besonderheit bei den EBay-Rechnungen muß auch ein Klein-Unternehmer diese Leistungen im Rahmen der zu erstellenden USt-Erklärungen umsatz-versteuern....

 

es gibt diverse Sachbearbeiter in den Finanzämtern, die das nicht kennen und dementsprechend falsche Informationen rausgeben....

 

schau mal in diese Berichte:

 

Beitrag 7

 

http://community.ebay.de/question/Mitgliedskonto/Steuernummer-Und-Widerrufsbelehrung/1900024319?#msg...

 

Beitrag 17:

 

http://community.ebay.de/question/Kaufen-Bei-Ebay/Nachfrage-Blind-Stumm/1900053593?#msg2000327011

 

 

kogo2004
Auf Erkundungstour

 

"Jetzt haben wir Katrin wuschig gemacht..."

 

pöhse-pöhse Fories :^O

 

dafür haben Herr- und Frau-Rechtsklicker jetzt ihre Klick-Therapie gestartet :^O -

 

sollte eigentlich seitens der Krankenkassen in "irgendeiner" Form honoriert werden.....

 

wat "die" an Kohle sparen.....:^O

 

 

kogo2004
Auf Erkundungstour

x_p (ausnahmsweise ) zustimm`:^O -

 

katrin -

 

es gehört etwas mehr dazu, im Fernabsatz tätig zu werden -

 

"mal eben" ein paar Artikel über Ebay gewerblich zu verticken, kann für unbedarfte Gewerbliche VK`s ne finanzielle Baustelle de Luxe werden....

 

klick` mal den Link in Beitrag 8 an.....

 

dort findest Du jede Menge Beiträge / Informationen.....

 

ohne entsprechende Kenntnisse über "diverse" Bereiche ist es m.E. einem (finanziellen / nervlichen) Suizidversuch gleichzusetzen sich als Klein-Unternehmer im Fernabsatz / Ebay anzumelden....

 

Der Umsatz beträgt angenommen 17500 Euro, davon abgezogen alle meine Umlagen, usw, usw, dann falle ich noch mehr unter diesen Betrag, also noch weniger Gewinn,...

 

Wir reden hier nicht von Gewinn, sondern von dem Geld, was du von deinen Kunden bekommst.

 

Was meinst du mit "Umlagen" ?

 

Umsatz ist, wie gesagt, das Geld was deine Käufer für den Kaufpreis und den Versand bezahlen... DAS ist der Umsatz im Sinne der 17500 Euro Grenze.

 

Oder wie es korrekt im Gesetz steht:

 

"3) Gesamtumsatz ist die Summe der vom Unternehmer ausgeführten steuerbaren Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 abzüglich folgender Umsätze: 1.der Umsätze, die nach § 4 Nr. 8 Buchstabe i, Nr. 9 Buchstabe b und Nr. 11 bis 28 steuerfrei sind;2.der Umsätze, die nach § 4 Nr. 8 Buchstabe a bis h, Nr. 9 Buchstabe a und Nr. 10 steuerfrei sind, wenn sie Hilfsumsätze sind.Soweit der Unternehmer die Steuer nach vereinnahmten Entgelten berechnet (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a Satz 4 oder § 20), ist auch der Gesamtumsatz nach diesen Entgelten zu berechnen. Hat der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nur in einem Teil des Kalenderjahres ausgeübt, so ist der tatsächliche Gesamtumsatz in einen Jahresgesamtumsatz umzurechnen. Angefangene Kalendermonate sind bei der Umrechnung als volle Kalendermonate zu behandeln, es sei denn, dass die Umrechnung nach Tagen zu einem niedrigeren Jahresgesamtumsatz führt."

 

 

Da ist nix mit "Umlagen abziehen".

 

Wenn du also z.B: nur Paketware hast und deinen Kunden dafür 5 Euro abknöpfst, zählen auch die 5 Euro als Umsatz.

 

 

Deswegen wundere ich mich ja immer, warum es auf eBay soviele "Kleinunternehmer" gibt.

 

Weil... die Erträge reichen kaum als Hobby und schon gar nicht für "Nebenbei-Gewinn".

 

 

 

Ne , das wird nichts .:-(

 

Es wird Dich eine Menge kosten, bis Du es glaubst , Abmahnungen liegen so um die 1000 € .

katrin362008
Auf Erkundungstour

Das FA kann prüfen, wenn ich doch aber unter 17 500 Euro liege, kann doch nichts passieren, das ich doch gesetzlich!

kogo2004
Auf Erkundungstour

und warum steht dann Dein Account noch auf "Privatverkäufer"?

 

weißt Du, was Dich dieser Forenbericht kosten kann?

 

Du solltest Deine abmahngefährdeten AG`s schnellstmöglich beenden und erst mal diverse Lesestunden im Ebay-Forum bzw. einen entsprechenden Besuch beim Fachanwalt absolvieren....

 

zum Forum geht`s hier:

 

http://community.ebay.de/forum/Gewerbliches-Handeln-Und/1900000567

 

"Verdienst unter 17 500 Euro jährlich" -

 

das ist falsch -

bei einem steuerlichen Klein-Unternehmer bezieht sich diese "Zahl" auf den Umsatz.

 

"da habe ich ja nichts zu tun mit Steuer und so, oder?"

 

auch falsch.....

 

wobei es m.E. sinnvoller ist, wenn Du (erst mal) ganz viel liest...

 

http://www.kleinunternehmerportal.de/home/informationen/

 

und dann den Gang zum RA / Steuerberater absolvieren....

 

die vielen Einzelheiten können beim besten Willen nicht über einen Forenbericht erläutert werden -

 

dazu ist Rechtsberatung inne Foren einfach nicht zulässig....

 

 

Bin aber Kleinunternehmer mit einem Verdienst unter 17 500 Euro jährlich,

 

Ich weiß ja nicht, was du unter "Verdienst" verstehst ?

 

Du weißt, daß mit den 17500 € dein vereinahmter Umsatz gemeint ist , nicht der Gewinn ?

 

Willst du als Kleinunternehmer auch ins Ausland verkaufen ?

 

 

 

 

katrin362008
Auf Erkundungstour

Weshalb Verpackungslizenz???

Bin aber Kleinunternehmer mit einem Verdienst unter 17 500 Euro jährlich, da habe ich ja nichts zu tun mit Steuer und so, oder?

 

Denken die Meisten... bis dann das FA die Hand aufhält...

 

http://www.ecin.de/steuern/steuerverwirrung.html

 

Verpackungslizenz hast du auch schon eine ?

 

 

katrin362008
Auf Erkundungstour

Gewerbeschein habe ich ja schon längst.

Bin aber Kleinunternehmer mit einem Verdienst unter 17 500 Euro jährlich, da habe ich ja nichts zu tun mit Steuer und so, oder?

Wiviel darf ich denn verkaufen ohne Shop, gibt es da eine begrenzung?

Habe wegen den Gebühren nicht viel gefunden, irgendwas mit 11 Prozent, ist das richtig?

Nein einen Shop musst Du nicht haben.

 

Einen Gewerbeschein und eine Steuer Nr. usw.

katrin362008
Auf Erkundungstour

Ich habe den Link in Beitrag 8 mal genau gelesen und da steht geschrieben, was ich hier schon die ganze Zeit erzähle.

Ich brauche keine Umsatz und Gewerbesteuer abzuführen und weiter steht geschrieben

„Aufgrund § 19 UStG wird die Umsatzsteuer nicht erhoben“.

So muss ich es meinen Käufern mitteilen.

Ich will mit meinen Verkäufen kein Vermögen verdienen, allerhöchstens 400 Euro im Monat.

Mehr wird dabei auch nicht rausspringen.

 

katrin362008
Auf Erkundungstour

Grundsatz der Kleinunternehmerregelung

Die Umsatzsteuer wird für an sich steuerpflichtige Umsätze (§ 1 UStG) aus Vereinfachungsgründen nicht erhoben, wenn der Gesamtumsatz zuzüglich der darauf entf...§ 19 UStG). Kleinunternehmer dürfen bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung auf ihren Ausgangsr...

Wahlrecht

 

Weiter steht dort geschrieben, das man sich fünf Jahre an diese Kleinunternehmer Regelung binden kann, das habe ich bereits beim FA getan, die wollen auch jedes Jahr mein Umsatz wissen und der übersteigt diese 17500 Euro Grenze nicht mal annähernt.

Auf meine heutige Frage beim Fa, wegen dem Online Handel, bekam ich zur Antwort, Zitat-"Wenn ihre Einnhamen die 17 500 Euro im Jahr nicht übersteigen und sie immer Buch führen über Ihre Einnahmen und sie es uns glaubhaft machen, dann wird niemals eine Umsatzsteuer fällig."Zitat Ende!

 

So, aber hier im Forum wird mir erzählt ich muss Steuern zahlen?

Ja, wie denn nun!

Jetzt haben wir Katrin wuschig gemacht...

 

http://www.smilies.4-user.de/include/Schock/smilie_sh_064.gif

katrin362008
Auf Erkundungstour

Der Umsatz beträgt angenommen 17500 Euro, davon abgezogen alle meine Umlagen, usw, usw, dann falle ich noch mehr unter diesen Betrag, also noch weniger Gewinn, was mir mein Anwalt genauso betätigt hat.

Ich denke die Mitglieder werden heir teiöweise unnötig verunsichert.

Da ich diesmal schon einen Rechtsbeistand ei ngeholt habe,kann ich auch mal klug scheissen!

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