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HIch habe eine rechtliche Frage, gibt es einen Rechtanspruch des Käufers auf Auslieferung der Ware,

Hallo community! Gibt es einen Rechtanspruch des Käufers auf Auslieferung der Ware, wenn ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist? Und zwar konkret habe ich einen Fehler gemacht, indem ich eine Ware auf eBay versteigert, die ich nicht ausliefern konnte, weil die Ware nicht mir gehört, wie ich zu spät festgestellt hatte. Ich habe die Situation dem Käufer erläutert, mich entschuldigt und sofort den Kaufbetrag zurücküberwiesen. Der Käufer beharrt auf Auslieferung oder Schadensersatz von EUR70. Hat der Käufer einen Rechtsanspruch auf Auslieferung bzw. Schadensersatz? EBay selbst hat mir geantwortet, dass sie damit nichts mehr zu tun haben, und sie geben auch keine Rechtsauskunft. Mir ist nicht ganz klar wie die Rechtssituation zu beurteilen ist.

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@warenschieber schrieb:

Hallo community! Gibt es einen Rechtanspruch des Käufers auf Auslieferung der Ware, wenn ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist? Und zwar konkret habe ich einen Fehler gemacht, indem ich eine Ware auf eBay versteigert, die ich nicht ausliefern konnte, weil die Ware nicht mir gehört, wie ich zu spät festgestellt hatte. Ich habe die Situation dem Käufer erläutert, mich entschuldigt und sofort den Kaufbetrag zurücküberwiesen. Der Käufer beharrt auf Auslieferung oder Schadensersatz von EUR70. Hat der Käufer einen Rechtsanspruch auf Auslieferung bzw. Schadensersatz? EBay selbst hat mir geantwortet, dass sie damit nichts mehr zu tun haben, und sie geben auch keine Rechtsauskunft. Mir ist nicht ganz klar wie die Rechtssituation zu beurteilen ist.


Servus @warenschieber

 

Du mußt Dir natürlich vor dem Einstellen und Anbietens eines Artikels

darüber klar sein,

ob er Dir gehört oder nicht.

 

Der Käufer hat in dem Vertrauen geboten,

daß Du Dein Angebot auch ernst meinst.

Eine Anfechtung wegen Irrtums kannst Du ja versuchen,

aber das heißt nicht,

daß Du nicht schadensersatzpflichtig wärst.

 

Wenn Du die Lieferung nachdrücklich verweigerst,

könnte ein Käufer über einen Ersatzkauf

eines in etwa gleichwertigen Artikels nachdenken

und eventuelle Mehrkosten dafür

dann auch auf die abzuwälzen versuchen.

Allerdings muß man bei solchen Fällen auch immer einige Formalien beachten.

 

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder