23-01-2017 10:25 - bearbeitet 23-01-2017 10:40
Habe ein Konzertticket verkauft. Nun meldet sich der Käufer (torlaufer) nicht. Er hat schon Bewertungen, die ihn als Spaßbieter ausweisen. Es gibt keine (gültige) Adresse. Nur das hier steht in der Adresszeile: Abholung am 18.1. - 000000 Abholung am 18.1.
- Deutschland. Das Ticket wurde am 19. versteigert. Und nun? Mir läuft die Zeit davon. Das Ticket verfällt ja demnächst. Ebay meldet sich nicht auf meinen Hinweis. Da heißt es nur, gut, dass ich den Fall melde, um Ebay sicherer zu machen. Aber das wars denn auch. Was also tun?Danke.
Ich habe den Kauf jetzt abgebrochen und "Probleme mit der Adresse" angekreuzt. Allerdings hat der Käufer jetzt 10 (!) Tage Zeit. Danach bleibt praktisch keine Zeit mehr für einen Verkauf über Ebay. Was soll das - Ebay? Wo werde ich als Verkäufer vor solchen Vorgängen geschützt?
@jumali2003 schrieb:Habe ein Konzertticket verkauft. Nun meldet sich der Käufer (torlaufer) nicht. Er hat schon Bewertungen, die ihn als Spaßbieter ausweisen. Es gibt keine (gültige) Adresse. Nur das hier steht in der Adresszeile: Abholung am 18.1. - 000000 Abholung am 18.1.
- Deutschland. Das Ticket wurde am 19. versteigert. Und nun? Mir läuft die Zeit davon. Das Ticket verfällt ja demnächst. Ebay meldet sich nicht auf meinen Hinweis. Da heißt es nur, gut, dass ich den Fall melde, um Ebay sicherer zu machen. Aber das wars denn auch. Was also tun?Danke.
Ich habe den Kauf jetzt abgebrochen und "Probleme mit der Adresse" angekreuzt. Allerdings hat der Käufer jetzt 10 (!) Tage Zeit. Danach bleibt praktisch keine Zeit mehr für einen Verkauf über Ebay. Was soll das - Ebay? Wo werde ich als Verkäufer vor solchen Vorgängen geschützt?
Das war leider der falsche Weg 😞
Du hättest einen nicht bezahlten Artikel melden müssen. Das geht aber erst genau 4 Tage nach dem Verkauf (4 x x24 Stunden).
Den Nichtzahler-Fall kann man weitere 4 Tage später wieder schließen und dann bekommt der Nichtzahler eine Verwarnung von Ebay. Du bekommst gleichzeitig die Provisionsgutschrift. Und falls der Nichtzahler eine negative Bewertung abgibt, wird diese automatisch gelöscht (oder vom Kundendienst, falls der Automat versagt).
Wenn Du stattdessen einen Kaufabbruch machst, dann bekommst Du zwar nach 10 Tagen die Provision wieder, aber nichts von den anderen Sachen passiert- sprich: Keine Verwarnung und keine Löschung der negativen Bewertung 😞 Leider kannst Du den Kaufabbruch nun auch nicht mehr beenden, denn einen zweiten "Fall" kannst Du nicht aufmachen.
Dir bleibt jetzt tatsächlich nur noch, dem Käufer eine angemessene Frist für die Zahlung zu setzen und den Kaufvertrag zu kündigen, wenn er nicht zahlt. Die rote Bewertung dürfte Dir erhalten bleiben, da Du keinen nicht bezahlten Artikel gemeldet hast.