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Habe ein Angebot an "unterlegenen Bieter" gemacht. Kann ich das Angebot vorzeitig beenden um den Artikel neu einzustellen?

Würde das Angebot gerne heute nochmal einstellen, aber die Frist für den unterlegenen Bieter läuft erst Morgen aus. Darf ich beenden oder nicht?

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

ich pertsönlich kenne mich mit Paragraphen nicht sonderlich gut aus und reite auch nicht auf denselbigen herum, aber hier gilt doch wohl vorrangig "Ebayrecht" und das sieht doch nunmal vor,daß ein Angebot an den unterlegenen Bieter verbindlich ist und zwar bis zu einem bestimmten Zeitpunkt und der läuft halt erst morgen ab!

Antworten (19)

Antworten (19)

iwi.2012
Auf Erkundungstour

 

>Wenn der unterlegene Bieter noch nicht angenommen hat und ebay die Möglichkeit des Zurückzihens bietet, so what?

 

Genau auf so eine Aussage bezog sich schon mein #10,

das offensichltich nicht verstanden wurde.

Dann halt NOCH deutlicher:

ebay ermöglicht ebenfalls,

eine Auktion widerrechtlich vorzeitig zu beenden.

Und? Jetzt verstanden?

 

@junkie, um was geht es hier eigentlich??

auf Teufel komm raus  z.B. Iwis Rat zu widersprechen und TE völlig zu verunsichern...

und wie ich das mit dem "Ebayrecht" gemeint habe , weißt du genau!!!!!

im übrigen kannst du mir so viel hilfreich erteilen, wie du willst oder auch nicht, ich bin kein Punktesammler.

daß beste wäre doch nun wirklich, wenn TE wie in der Ebay-Richtlinien bis morgen wartet und gut ist

 

ohne vorher mühsam das BGB zu bemühen!!!

Hier gilt EBAYRECHT.:^O:^O

Der Witz des Tages. Dafür hab ich Dir ein "Hilfreich" gegeben!

 @karafatz

möchte nur mal anmerken:

 

TE will das Teil ja gar nicht dem nächsten unterlegenen Bieter

anbieten, sondern heute neu einstellen!

Ein Kaufvertrag kommt durch zwei kongruente Willenserklärungen zustande!

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Kaufvertrag_%28Deutschland%29

 

 

Wenn der unterlegene Bieter noch nicht angenommen hat und ebay die Möglichkeit des Zurückzihens bietet, so what?

 

 

Eine bebotene Auktion oder ein abgegebenes Gebot sind was anderes, das sind nämlich schon zwei Willenserklärungen, falls ihr zählen könnt!]:)

iwi.2012
Auf Erkundungstour

Ja, genau karafatz :_|

ebay beschreibt auch, wie man ein Gebot zurückziehen kann . . .

aber ob man es darf,  und welche Konsequenzen es haben kann,

wird dann gar nicht mehr gelesen . . . 

Das steht übrigens auch da:

 

Angebot zurückziehen

Wenn Sie ein Angebot an unterlegene Bieter zurückziehen möchten, geben Sie in das Formular Angebot vorzeitig beenden die Artikelnummer des zu löschenden Angebots (nicht die ursprüngliche Arti...

 

 

 

Wenn der zu lange überlegt;-)

iwi.2012
Auf Erkundungstour

>Einen solchen beende ich wann ich will.

 

Dann ziehst DU sicher auch verbindlich abgegebene Gebote zurück,

wann Du willst, oder?

 

die Anzahl der eingestellten Artikel der letzten 31 Tage, ist schon recht ausgeprägt

 

http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewListedItems&userid=20bettina0666&sort=3&page=4&rows=50&sinc... 

 

 

davon sind 165 Artikel bereits abgelaufen,

ganze 5 hast du verkauft

wovon einer nicht bezahlt wurde

 

ein Inzteresse scheint es für deine Angebote also nicht wirklich zu geben.....

 

hast du schon einmal überlegt, den ganzen Krempel in die Spende zu geben ?:| 

iwi.2012
Auf Erkundungstour

Ein "Angebot an unterlegene Bieter" ist wie jedes Angebot auf dem eBay-Marktplatz rechtlich verbindlich. Wenn Sie die Funktion "Angebot an unterlegene Bieter" nutzen, unterbreiten Sie dem von Ihnen ausgewählten Bieter ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über diesen Artikel.

 

Nachzulesen HIER => http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_9.html

iwi.2012
Auf Erkundungstour

Moin

ausserdem musst Du beim Höchstbietenden noch den Vertrag (7-10 Tg.) fristgerecht kündigen.

Meldet sich der Käufer innerhalb dieser Frist nicht,

kannst Du danach den Artikel erneut einstellen.

Bezahlt er allerdings wider Erwarten doch noch,

musst Du auch liefern (können) . . .

 

Oder hattest Du das bereits getan?

Wenn nicht, darfst Du den Artikel heute sowieso noch nicht erneut einstellen

iwi.2012
Auf Erkundungstour

>Darf ich beenden oder nicht?

 

Nein,

Du musst warten, bist Dein verbindliches Angebot

an den Unterlegenen, abgelaufen ist.

 

sorry, forenfan, ich habe deinen Namen verwechselt!

@ 10 was hat das vorzeitige beenden einer Autkion mit dem Fall hier zu tun?

 

Ob der VK das wieder einstellen will oder nicht ist egal. Es ist schlicht und ergreifend KEIN Kaufvertrag zustande gekommen. Der kommt erst dann wenn der Käufer das Angebot annimmt.

Ansonsten wäre es ja auch verboten jedes Sofortkaufangebot vorzeitig zu beenden. Rechtlich ist ja kein Unterschied ob ich das der Ebayallgemeinheit oder eine einzelnen Mitglied anbiete.

 

Wenn natürlich wer einen § des BGB benennen kann der dem entgegensteht, bitte sofort hier Posten 😉

Eben steht genau da, man unterbreitet ein verbindliches Angebot. Das kann der Käufer annehmen oder auch nicht. Sobald er das tut ist ein Kaufvertrag zustande gekommen. Davor nicht.

Das Angebot an unterlegene Bieter ist ein SOFORTKAUF keine Auktion. Einen solchen beende ich wann ich will.

 

jo iwi, dein Link ist besser!:-)

In dem Fall kann man das Angebot jederzeit beenden.

Solange der nicht kauft kommt kein Kaufvertrag zustande.

Ich habe gerade das Problem aus Sicht des Käufers.

 

Ich habe auf einen Artikel geboten, dessen Mindestpreis nach Auktionsende nicht erreicht wurde. Ich war der Höchstbietende.

Der Verkäufer hat mir darauf hin gestern um ca. 17:00 Uhr ein Angebot an unterlegene Bieter unterbreitet.

 

Gerade (ca. 15:00 Uhr) wollte ich das Angebot wahrnehmen und den Artikel zu meinem Höchstgebot kaufen.

Es erscheint die Meldung "Ihr Angebot an unterlegene Bieter ist leider nicht mehr gültig."

 

Der Verkäufer hat das Angebot offensichtlich zwischenzeitlich zurückgezogen und Artikel womöglich schon anderweitig veräußert.

 

Ich denke iwi.2012 hat hier mit folgendem Recht:

 

>Darf ich beenden oder nicht?

Nein,
Du musst warten, bist Dein verbindliches Angebot
an den Unterlegenen, abgelaufen ist.

 

Ich überlege nun, ob ich den Artikel notfalls auf Rechtswegen einfordern soll. Werde ich damit Erfolg haben?

Es handelt sich um ein verbindliches Angebot mit schriftlich ausgewiesener Gültigkeitsdauer.

 

VG

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