24-11-2015 01:11
Ja, ist auch richtig so.....
Es ist mit Kauf ein Kaufvertrag gemäß BGB geschlossen worden.
Also heißt es: Bezahlen.
Gefällt mir nicht, habe mich anders entschieden, habe versehentlich gekauft, wollte das gar nicht...
das sind keine Gründe, nicht zu bezahlen.
Bei dieser Gelegenheit un Deinem Outing sei hiermit gleich noch folgendes angemerkt:
Als Gewerblicher Verkäufer ist Dir bewußt, dass Du die Rücknahme gar nicht ausschließen darfst ?!
http://www.ebay.de/itm/verrueckte-labyrinth-/331681874024
Und wo ist Deine WRB und das Widerrufsformular, welches ab 13.06.2015 gesetzlich vorgeschrieben ist?
Schon mal was von einer Abmahnung gehört?
Wenn du das hier gelesen hast, wird dir einiges klar!
http://community.ebay.de/t5/user/viewprofilepage/user-id/4188236
Ein bissel verwirrt, die Dame!