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Habe einen elektrischen Artikel verkauft - beim Vorbereiten des Versandes bemerkte ich jedoch dass er nicht funktioniert und er ist wohl

nicht reparierbar. Käufer besteht auf Reparatur - ich will ihm das Geld zurückgeben. Was kann ich tun?

 

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Wenn Dir beim einpacken etwas kaputt geht muss man haften also den Wert des Artikels ersetzen. Der Wert ist ganz einfach der Marktpreis, d.h. der Preis der gerade bei ebay erziehlt wurde. lass dir  nicht drohen , denn irren ist menschlich , auch im Gesetz.

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