16-09-2016 11:00
Habe einen neuen originalverpackten Artikel verkauft und versendet .Der Käufer hat den Artikel benutzt und zerstört hat dann einen Fall bei EBAY eröffnet und eine vollständige Rückzahlung erhalten.
Das kann doch nicht richtig sein oder ???
@m.meile schrieb:Habe einen neuen originalverpackten Artikel verkauft und versendet .Der Käufer hat den Artikel benutzt und zerstört hat dann einen Fall bei EBAY eröffnet und eine vollständige Rückzahlung erhalten.
Das kann doch nicht richtig sein oder ???
Ja, ja,
es ist schlimm auf ebay.
Stell Dir vor, SOLCHE GVK gibt es auch noch.
Und das ist nur flüchtige Übersicht.
AGB-Zitate:
2.1 Angebote des Verkäufers sind unverbindlich, Aufträge und alle Lieferverträge werden erst mit der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer für diesen bindend.
4.1 Die Gefahr des Untergangs, der Verschlechterung und der Versendung geht in allen Fällen auf den Käufer über sobald der Liefergegenstand die Geschäfts- oder Lagerräume des Verkäufers verläßt; dies gilt auch bei Lieferung frei Haus.

Ach die liebe Zeit,
welch ein Unsinn.
"9.2 Alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche des Käufers aus Gewährleistung
oder sonstigen Rechtsgründen verjähren 6 Monate nach Lieferung."
