16-03-2017 11:37
Hallo zusammen,
Meine Frage ein Käufer hat mehrere Artikel gekauft. Er wollte abwarten bis weitere Auktionen -Maíl an mich- beendet sind. Gut bis hier hin, nun sind alle schon lage vorbei und er reagiert weder auf Mail noch auf Zahlungsaufforderung.
Ich habe es als Fall eröffnet: Aber nun meine Frage? Wenn ich im Auktionstext nicht darauf hingewiesen habe das Spassbieter 30 % Gebühren bezahlen müssen kann ich diese 30 % trotzdem einfordern.
Kennt sich einer von euch Rechtlich damit aus ?
LG
Gabriele
@sammlungsabgabe2017 schrieb:
Hallo, Frage: Käufer zahlt nicht kann man Schadensersatz fordern.
Hallo zusammen,
Meine Frage ein Käufer hat mehrere Artikel gekauft. Er wollte abwarten bis weitere Auktionen -Maíl an mich- beendet sind. Gut bis hier hin, nun sind alle schon lage vorbei und er reagiert weder auf Mail noch auf Zahlungsaufforderung.
Ich habe es als Fall eröffnet: Aber nun meine Frage? Wenn ich im Auktionstext nicht darauf hingewiesen habe das Spassbieter 30 % Gebühren bezahlen müssen kann ich diese 30 % trotzdem einfordern.
Kennt sich einer von euch Rechtlich damit aus ?
LG
Gabriele
Hallo @sammlungsabgabe2017 ,
welcher Schaden ist dir denn entstanden?
Die Verkaufsprovision bekommst du über die Meldung eines nicht bezahlten Artikels zurück.
@sammlungsabgabe2017 schrieb:Hallo zusammen,
Meine Frage ein Käufer hat mehrere Artikel gekauft. Er wollte abwarten bis weitere Auktionen -Maíl an mich- beendet sind. Gut bis hier hin, nun sind alle schon lage vorbei und er reagiert weder auf Mail noch auf Zahlungsaufforderung.
Ich habe es als Fall eröffnet: Aber nun meine Frage? Wenn ich im Auktionstext nicht darauf hingewiesen habe das Spassbieter 30 % Gebühren bezahlen müssen kann ich diese 30 % trotzdem einfordern.
Kennt sich einer von euch Rechtlich damit aus ?
LG
Gabriele
Wofür eine Schadensersatzforderung?
Welcher Schaden ist Dir denn entstanden??
Klar kannst Du das...wenn Du denn eine gute Rechtsschutzversicherung hast.
@sammlungsabgabe2017 schrieb:Hallo zusammen,
Meine Frage ein Käufer hat mehrere Artikel gekauft. Er wollte abwarten bis weitere Auktionen -Maíl an mich- beendet sind. Gut bis hier hin, nun sind alle schon lage vorbei und er reagiert weder auf Mail noch auf Zahlungsaufforderung.
Ich habe es als Fall eröffnet: Aber nun meine Frage? Wenn ich im Auktionstext nicht darauf hingewiesen habe das Spassbieter 30 % Gebühren bezahlen müssen kann ich diese 30 % trotzdem einfordern.
Kennt sich einer von euch Rechtlich damit aus ?
LG
Gabriele
Welchen Schadenersatz willst Du einfordern? Schadenersatz kannst Du nur fordern, wenn Du einen Schaden hast.
Du kannst noch was viel besseres machen: Du kannst den ganzen Kaufpreis und die Abnahme des Artikels einklagen. Allerdings musst Du die Artikel dann so lange aufheben bis der Prozess vorbei ist und Du Dein Geld hast. Dann musst Du den Artikel nämlich an den Käufer rausgeben.
Allerdings trägst Du das Kostenrisiko für den Prozess wenn beim Käufer nichts zu holen ist. Dann hast Du am Ende ein schickes Urteil für die Wand und einen Haufen Geld in den Sand gesetzt...
Selbstverständlich kannst du einen Nichtzahler auf Schadensersatz verklagen.
Allerdings musst du einen Schaden nachweisen, zB der Nichtzahler hätte 100€ für den Artikel zu zahlen. Er zahlt nicht, also stellst du unter Wahrung der gesetzlichen Fristen den Artikel wieder ein und diesmal bringt er nur 80€.
Dein Schaden = 20€. Den könntest du auch einklagen, wnn du in deiner AB auf dieses Verfahren hinweist.
Einen pauschalierten Schadenersatz halte ich für rechtlich grenzwertig !
Hallo @sammlungsabgabe2017
Wenn ich im Auktionstext nicht darauf hingewiesen habe das Spassbieter 30 % Gebühren bezahlen müssen kann ich diese 30 % trotzdem einfordern.
Meiner Einschätzung: Nein.
Du könntest jedoch "nur" auf Vertragserfüllung (Bezahlung und Abnahme) fordern und dann halt klagen. Vlt noch auf Schadenersatz der Differenz des Erlöses, wenn Du an einen unterlegenen Bieter verkaufst. Beides macht man jedoch vernünftigerweise nicht.
Aber auch wenn Du einen solchen 30%-Spaßbieterhinweis vermerkt hättest und einfordern "dürftest". Praktisch wirst Du es ja nicht durchziehen. Ich würde mir daher den Hinweis in der Artikelbeschreibung sparen und emotionslos Nichtzahlerfälle durchziehen. So ein großes Drama ist es ja bei Vorkassegeschäften nicht und gehört halt leider ab und an dazu. Die Bieter bekommen doch Nichtzahlervermerke und werden irgendwann von ebay auch sanktioniert.
Grüße!
Schließe den Fall nach 4 Tagen,kündige den Kaufvertrag und sperre den Käufer.
Wozu Schadensersatz?
Du hast doch kein Schaden, die Ware ist doch bei Dir,oder?