16-03-2017 11:37
Hallo zusammen,
Meine Frage ein Käufer hat mehrere Artikel gekauft. Er wollte abwarten bis weitere Auktionen -Maíl an mich- beendet sind. Gut bis hier hin, nun sind alle schon lage vorbei und er reagiert weder auf Mail noch auf Zahlungsaufforderung.
Ich habe es als Fall eröffnet: Aber nun meine Frage? Wenn ich im Auktionstext nicht darauf hingewiesen habe das Spassbieter 30 % Gebühren bezahlen müssen kann ich diese 30 % trotzdem einfordern.
Kennt sich einer von euch Rechtlich damit aus ?
LG
Gabriele
Hallo @sammlungsabgabe2017
Wenn ich im Auktionstext nicht darauf hingewiesen habe das Spassbieter 30 % Gebühren bezahlen müssen kann ich diese 30 % trotzdem einfordern.
Meiner Einschätzung: Nein.
Du könntest jedoch "nur" auf Vertragserfüllung (Bezahlung und Abnahme) fordern und dann halt klagen. Vlt noch auf Schadenersatz der Differenz des Erlöses, wenn Du an einen unterlegenen Bieter verkaufst. Beides macht man jedoch vernünftigerweise nicht.
Aber auch wenn Du einen solchen 30%-Spaßbieterhinweis vermerkt hättest und einfordern "dürftest". Praktisch wirst Du es ja nicht durchziehen. Ich würde mir daher den Hinweis in der Artikelbeschreibung sparen und emotionslos Nichtzahlerfälle durchziehen. So ein großes Drama ist es ja bei Vorkassegeschäften nicht und gehört halt leider ab und an dazu. Die Bieter bekommen doch Nichtzahlervermerke und werden irgendwann von ebay auch sanktioniert.
Grüße!