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Hallo, Ich möchte als privater Verkäufer einen zweiten Ebay-Account eröffnen.

Es ist ja erlaubt als privater Verkäufer 2 Accounts zu besitzen,die sich komplett unterscheiden.Ich würde dazu auch einen zweiten Computer benutzen,das alles strikt getrennt ist,inkl.der Email.Nun meine Frage:

Darf ich bei der Kontoverbindung,das Bankkonto meiner Freundin die einen anderen Namen hat benutzen?

Sprich Verkaufsgebühren abbuchen und Käufer Gelder empfangen? Oder muss der Name vom Account-Inhaber mit dem Konto-Inhaber übereinstimmen? Meine Freundin hat von Ebay keine Ahnung,deswegen macht es keinen Sinn,auf ihren Namen den Ebay-Account laufen zu lassen und umgekehrt ist es ja auch gar nicht erlaubt,das ich ihren Account nutzen würde.

 

 

Frage wurde beantwortet,Danke! Es ist also doch erlaubt,das wollte ich auch nur wissen.

Ich möchte meine Gebühren selber bezahlen,das hat mit meiner Freundin nix zu tun.

Dachte nur,wenn eh das Geld der Käufer auf ihr Konto geht,könnte man auch gleich die Gebühren

mit diesem Konto begleichen.Konto würde von meiner Freundin extra eröffnet werden

und ich hätte auch dann darauf vollen Zugriff.Online Banking,Bankkarte,usw.

 

 

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo macan2016

 

Du kannst schon dier Bankdaten deiner Freundin nehmen.

 

Aber es ist dein Accont für den nur du die Verantwortung trägst.

 

Gruß

Antworten (2)

Antworten (2)


@macan2016 schrieb:

Es ist ja erlaubt als privater Verkäufer 2 Accounts zu besitzen,die sich komplett unterscheiden.Ich würde dazu auch einen zweiten Computer benutzen,das alles strikt getrennt ist,inkl.der Email.Nun meine Frage:

Darf ich bei der Kontoverbindung,das Bankkonto meiner Freundin die einen anderen Namen hat benutzen?

Sprich Verkaufsgebühren abbuchen und Käufer Gelder empfangen? Oder muss der Name vom Account-Inhaber mit dem Konto-Inhaber übereinstimmen? Meine Freundin hat von Ebay keine Ahnung,deswegen macht es keinen Sinn,auf ihren Namen den Ebay-Account laufen zu lassen und umgekehrt ist es ja auch gar nicht erlaubt,das ich ihren Account nutzen würde.

 

Besten Dank für eure Antwort!

 

 


@macan2016

 

Die Frage ist aber, warum sollten die Gebühren und Zahlungen der Käufer über das Konto Deiner Freundin laufen, wenn der Account auf Deinen Namen läuft?

 

Willst Du damit die Sachen von Deiner Freundin verkaufen? Hast Du Zugriff auf das Bank-Konto Deiner Freundin, um Zahlungseingänge prüfen zu können? Oder müsste das dann alles Deine Freundin machen und Dir Bescheid sagen wer gezahlt hat und wer nicht?

 

Außerdem wärest Du bei allen Aktionen der Vertragspartner und würdest für alles geradestehen müssen was beim Kauf oder Verkauf passiert.

 

Da wäre es besser, du würdest alles über Deine Konten laufen lassen und der Freundin am Ende den Erlös auf ihr Konto überweisen. Oder Du erklärst Deiner Freundin wie ebay funktioniert und sie kann ihr Zeug selber verkaufen - mit einem Account, der dann auch auf ihren Namen läuft.


@macan2016 schrieb:

Es ist ja erlaubt als privater Verkäufer 2 Accounts zu besitzen,die sich komplett unterscheiden.Ich würde dazu auch einen zweiten Computer benutzen,das alles strikt getrennt ist,inkl.der Email.Nun meine Frage:

Darf ich bei der Kontoverbindung,das Bankkonto meiner Freundin die einen anderen Namen hat benutzen?

Sprich Verkaufsgebühren abbuchen und Käufer Gelder empfangen? Oder muss der Name vom Account-Inhaber mit dem Konto-Inhaber übereinstimmen? Meine Freundin hat von Ebay keine Ahnung,deswegen macht es keinen Sinn,auf ihren Namen den Ebay-Account laufen zu lassen und umgekehrt ist es ja auch gar nicht erlaubt,das ich ihren Account nutzen würde.

 

Besten Dank für eure Antwort!

 

 


@macan2016

 

 

Accounts sind nicht übertragbar....

 

Spoiler

 

§2 Anmeldung und eBay-Konto

1.

Die Nutzung der eBay-Dienste als Verkäufer setzt die Anmeldung als Nutzer voraus. Die Anmeldung erfolgt durch Eröffnung eines eBay-Kontos unter Zustimmung zu diesen eBay-AGB und der eBay-Datenschutzerklärung. Mit der Anmeldung kommt zwischen eBay und dem Nutzer ein Vertrag über die Nutzung der eBay-Dienste (im Folgenden: "Nutzungsvertrag") zustande. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht.

2.

Die Anmeldung ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährige dürfen sich nicht für die Nutzung der eBay-Dienste anmelden.

3.

Die von eBay bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. Als Telefonnummer darf keine Mehrwertdienste-Rufnummer und als Adresse kein Postfach angegeben werden. Nutzer, die die eBay-Dienste in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzen, sind verpflichtet, ein gewerbliches eBay-Konto zu eröffnen und ihre Anmeldedaten um die gesetzlich erforderlichen Informationen zu ergänzen.

4.

Die Anmeldung einer juristischen Person oder Personengesellschaft darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss. Bei der Anmeldung dürfen nur einzelne Personen als Inhaber des eBay-Kontos angegeben werden (d.h. keine Ehepaare oder Familien).

5.

Ändern sich nach der Anmeldung die angegebenen Daten, so ist der Nutzer verpflichtet, die Angaben in seinem eBay-Konto unverzüglich zu aktualisieren.

6.

Nutzer müssen ihr Passwort geheim halten und den Zugang zu ihrem eBay-Konto sorgfältig sichern. Nutzer sind verpflichtet, eBay umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein eBay-Konto von Dritten missbraucht wurde.

7.

Bezahlt ein Käufer gekaufte Artikel mittels Lastschrift, Kreditkarte oder auf Rechnung (sofern verfügbar) und wird die Zahlung über PayPal abgewickelt, so gelten die PayPal-Zahlungsbedingungen.

8.

Ein eBay-Konto ist nicht übertragbar.

9.

eBay behält sich das Recht vor, eBay-Konten von nicht vollständig durchgeführten Anmeldungen nach einer angemessenen Zeit zu löschen

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