05-09-2012 09:55
Hallo. Wie kann ich eine bereits abgegebene Bewertung nachträglich korrigieren?
Deine Anmailerei via PN paßt zu Deinem Bewertungsverhalten -
unterhalt` Dich mal ne Runde mit dem Hausherrn ]:)
Hoffentlich bekommt TE seinen privatgewerblichen Service bzw. Handel mal so richtig um die Ohren gehauen! Eine kostenpflichtige Abmahnung dürfte hier mehr als berechtigt sein...X-(
Moin
diese Bewertungen sind lächerlich und bewirken NULL,
ausser, dass der K sie löschen lassen kann!
Melde in Zukunft einen nichtbezahlten Artikel,
http://res.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ResolutionCenter
schliesse den Fall sebst nach 4 Tagen,
lass den K verwarnen und streiche die Provison ein.
Dann kündigst Du fristgerecht den Kaufvertrag
und wenn der K innerhalb dieser Frist (7-10 Tg.) nicht zahlt,
stellst Du den Artikel erneut zum Verkauf ein.
Zahl er allerdings, musst Du auch liefern.
So ermöglichst Du nämlich auch anderen VK,
dass diese Nichtzahler irgendwann gar nicht mehr bieten können,
weil jeder VK im Eingeschränkten Käuferkreis
> http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences
> Käufer mit Vermerken wegen eines nicht bezahlten Artikels ausschliessen kann.
Wenn genug Verwarnungen vorliegen, fliegen sie sogar bei ebay raus.
Du benutzt das Bewertungssystem um nicht-zulässige Bemerkungen zu hinterlassen -
abgesehen davon, das diese auf Zuruf gelöscht werden -
kann Dir auch noch "netten" Schriftverkehr einbringen:
"Und wieder ein "neuer" ebayer (?) der einkauft OHNE BEZAHLEN! Raus damit..."
"Kauft ein aber > KEINE Meldung >KEIN Bezahlen >EIN Betxxxxxx
(betrübliche Bezeichnung X-( - aus Foren-Saftwaregründen ge-xxxxxt)"
"Verkauft - kassiert - und verschickt NIX !!! Der hat bei ebay nichts zu suchen."
als "privater" VK angemeldet -
Deine MICH-Seite sagt etwas anderes......
und hier hätte ich gerne mal die Quelle:
"Verkauf unter Ausschluss der EU-Gesetze"
nenn` doch mal den Paragraphen......
bei dem Spiegel hast du nach 3 Tagen als Nichtzahler bewertet....vom Betrüber mag ich gar nicht reden..
das kann dir ganz schön Ärger einbringen..
leg dir beim Fernabsatz ein bischen mehr Geduld, lass dir für Bewertungen mehr Zeit (60 Tage) und überdenke deine Wortwahl....
eines Tages könntest du an den Falschen geraten...
die abgebene BW ist positiv, kannst du nicht ändern ...
allerdings ist sie mit negativem Text, also könntest du dich selbst bei Ebay melden da dies unzulässig war....
nach 12 Tagen einen unbezahlten Artikel so zu bewerten ist bei Ebay grundsätzlich mal zu früh....
hattest du den vorher einen Fall eröffnet?
Eigentlich schade, dass man hier keine Mails veröffentlichen darf...]:)
TE, ich suche keine Brieffreundschaft mit Dir - Nachrichten, die ich über meinen Forenaccount erhalte, werden grundsätzlich nicht beantwortet und zeitnahe gelöscht...:-p
Habe hier noch etwas für Dich:
B-)
Warum?
Ausserdem Ungrüne Bewertungen können vom Käufer gelöscht werden. Der Punkt bleibt.