06-02-2015 21:03
nicht wahr, oder ?
deine AB, verfügt dagegen nur schlappe 1 1/2 Zeilen ![]()
Privatverkauf!
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden:
Rechtsverbindliche Kaufverträge können auch in einer Internet-Auktion "per Mausklick erfolgen". Für Sie bedeutet dies, dass auch Sie sich unwiderruflich verpflichten die ersteigerte Ware zu dem von Ihnen hier gebotenen Auktionspreis abzunehmen! Die Rückgabe, Wandlung oder Umtausch ersteigerter Artikel ist ausgeschlossen. Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft, das bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes, erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Die Artikel werden unter Ausschluss jeglicher Haftung und Gewährleistung angeboten.
Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind.
Neue EU – Richtlinien !
Als Privatperson schließe ich sämtliche Garantie und Gewährleistung aus.
Alle von mir angebotenen Gegenstände sind in einem einwandfreien Zustand bzw. so wie im Text angegeben.
Sämtliche Angebote sind privater, nicht gewerblicher Natur.
Sämtliche Angaben, Bilder und Hinweise zur Ware sind nach bestem Wissen und Gewissen gemacht und möglichst genau, damit sich der Käufer ein genaues Bild davon machen kann.
Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft, dies bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten.
Für Transportschäden und Verlust der Ware beim Versand haftet der Käufer (BGB § 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf).
Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind.
Bitte stellen Sie ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes.
Das Recht der Rückgabe wird ebenfalls ausgeschlossen.
(Aufgrund der geänderten Rechtslage nach EU-Recht ist dieser Disclaimer notwendig).
würdest du uns dein "EU RECHT" mal kurz verlinken ?