22-07-2013 15:11
darf ich eine auktion abbrechen , auch wenn schon ein paar leute dafür geboten haben ?
die auktion geht bis zum 27.6 , dh noch ein paar tage.
muss ich für den abbruch etwas zahlen ?
kann mir sonst irgendetwas passieren ?
da es meine erste auktion war , hab ich verpeilt den mindeststartpreis auf 75 zu setzen ...
Und von wem hast Du diesen Blödsinn abgeschrieben, ohne den leisesten Schimmer zu haben, was Du da abschreibst?:
Alle Metin2 Items und Charaktere sind das geistige Eigentum von Gameforge4D. Ich erhebe keinen Anspruch auf das virtuelle Eigentum der hier gehandelten Gegenstände. Alle Angaben wurden besten Wissen und Gewissen abgegeben! Keine Haftung für Tipp- oder Rechtschreibfehler. Dies ist eine Versteigerung im Sinne §156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach §312d Artikel 4 Absatz 5 BGB (vormalesFernabsG) kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Ebay - Auktionen sind rechtsgültige Kaufverträge (BGH Urteil 7.11.2001, AZ VII ZR13/01).Der Käufer zahlt nur für die Zeit und die Arbeit, die aufgewendet wurden, um den oben aufgeführten Spielstand oder Gegenstände der Charaktere zu erreichen Ich kann den Account oder Gegenstände nicht verkaufen, da es nicht mein Eigentum ist! Alle Gegenstände des Spieles Metin2 sind Eigentum der Gameforge 4D GmbH! Kein Rücktausch möglich. Zum Schluss noch das Rechtliche: Auf Grund des neuen EU-Rechts ist diese Auktion an folgende Bedingungen gebunden: Es handelt sich hierbei um eine rein private Auktion. Die Ware wird nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben. Bei Unklarheiten stellen Sie Ihre Fragen bitte vor Abgabe eines Gebotes. Mit Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie/Gewährleistung bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren vor. Dies mag für einen Händler tragbar oder angebracht sein, jedoch keinesfalls für einen privaten Verkäufer. Denn die Folgen aus dieser Bestimmung stehen normalerweise in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Verkaufpreis.
Himmel hilf!
Melde Deinen Artikel selbst bei eBay als unzulässiges Angebot!
Virtuelle Ware oder Software, welche online vertrieben wird, sind auf eBay nicht erlaubt. Außerdem kannst Du nichts verkaufen, was Dir nicht gehört.
Wenn Du Glück hast, wird Deine Auktion von eBay vor Ablauf gelöscht, und Du bist aus dem Schneider (und wohl auch aus eBay)
Ich will die holzdiele nicht mehr haben
das darfst du gar nicht verkaufen....virtuelle Ware ist verboten
mach das bloß nicht.....der zum Abbruchszeitpunkt bestehende Höchstbieter hat ein Recht auf den Artikel....er kann ihn wenns pressiert auch einklagen