23-04-2013 08:44
Kann ich trotzdem Verkaufen an den der das letzte Angebot gemacht hat und wenn ja was muss ich da machen. mfg
"Neuen TÜV wird er auch bekommen,"
Ein mutiges und vertragsrelevantes Versprechen!
Dir ist bewusst, dass du die Kosten tragen musst, falls der TÜV einen Mangel findet?
tja.....
eine zugesicherte Eigenschaft .....
wenn nicht, wird es halt später nochmal kosten B-)
"er hat noch TÜV bis November 2013. Neuen TÜV wird er auch bekommen, denn wir haben sehr viel gemacht in der Zwischenzeit."
TE meint damit, daß der Wagen im November ohne Probleme über den TÜV kommen sollte. 😉
mit Steinschlag in der Frontscheibe, kriegst du nur dann die TÜV Abnahme, wenn der Prüfer besoffen oder blind ist
Sollte der Mindestpreis nicht erreicht werden, behalte ich mir vor den Wagen an den zu Verkaufen der das letzte Gebot gegeben hat.
der kann, muß ihn aber nicht nehme, da kein Kaufvertrag zustande gekommen ist
>Kann ich trotzdem Verkaufen an den der das letzte Angebot gemacht hat und wenn ja was muss ich da machen.
Moin
ja das könntest Du nach der Auktion in der Tat tun,
indem Du ihm ein Angebot an den Unterlegenen machst,
sofern Dir sein gebotener Preis gefällt,
aber . . . der K muss dem Angebot nicht zustimmen.
Ausserdem . . . wegen dieser TÜV-Zusage,
würde ICH es mir eh verkneifen, zu tun.
Schick' das KFZ zunächst durch den TÜV
und verkauf es dann lieber erneut . . .
Wenn der Mindestpreis nicht erreicht ist, kann TE mit seinem Artikel machen was er will.
Sogar ohne Probleme vorzeitig beenden.
Du kannst an den Höchstbietenden verkaufen, nicht aber an jemanden, der dir ausserhalb eBay ein Angebot gemacht hat.